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25.10.2019 12:30

10 Jahre Münchner Verfahren in Patentstreitsachen – Max-Planck-Forscher führen wissenschaftliche Evaluation durch

Dr. Myriam Rion Pressestelle
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

    Das Landgericht München I ist eines von nur 12 deutschen Gerichten, die für Patentsachen zuständig sind. Wichtiger Faktor für den Patentstandort München ist seit nunmehr zehn Jahren das Münchner Verfahren, das jetzt in einem Forschungsprojekt am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb evaluiert wird.

    Mit Europäischem Patentamt (EPA), Bundespatentgericht (BPatG), Deutschem Patent- und Markenamt (DPMA), Einrichtungen des geplanten Europäischen Einheitlichen Patentgerichts (EPG), Patentanwaltskammer, zahlreichen Rechts- und Patentanwälten, Patentdienstleistern sowie vielen innovations- und patentstarken bayerischen Unternehmen gilt München als „Patenthauptstadt“ in Europa.

    Das Landgericht München I ist eines von nur 12 deutschen Gerichten, die für Patentsachen, insbesondere Patentverletzungsfälle, zuständig sind. In der Regel hat der Kläger die Wahl, welches Gericht er anruft. Das Landgericht München I mit seinen zwei Patentstreitkammern gehört mit Düsseldorf und Mannheim zu den drei führenden Standorten für Patentstreitsachen in Deutschland. Wichtiger Faktor für den Patentstandort München ist das Münchner Verfahren.

    DAS VERFAHREN

    Das „Münchner Verfahren in Patentstreitsachen“ wurde im Jahr 2009 am Landgericht München I eingeführt. Es beruht auf einer Initiative aus der Anwaltschaft, die von den damaligen Vorsitzenden der Patentverletzungskammern am Landgericht München I aufgegriffen und umgesetzt wurde. Das Münchner Verfahren bietet eine Alternative zu den Verfahren vor anderen Patentgerichten und wird so nur von den hiesigen beiden Patentkammern praktiziert.

    Das Verfahren sieht zwei Termine vor. Der frühe erste Termin soll der Abschichtung und der Möglichkeit dienen, mit einer vorläufigen ersten Einschätzung der Kammer gegebenenfalls Vergleichsgespräche zu führen. Hierfür bietet das Landgericht München I eine Patentmediation an, d.h. ein Güterichterverfahren vor einem in Patentsachen erfahrenen Richter. Außerdem ist das Münchner Verfahren durch ein strenges Fristenregime charakterisiert: Die Anzahl der Schriftsätze und Fristen werden im frühen ersten Termin abgesprochen und in der Regel auch eingehalten. Sachverständige hören die Patentverletzungskammern nur in seltenen, technisch besonders komplexen Fällen. Durch diese Maßnahmen können die Verfahren bei optimalem Verlauf trotz der häufig hohen technischen Komplexität in unter einem Jahr erstinstanzlich abgeschlossen werden.

    WISSENSCHAFTLICHE EVALUATION DURCH MAX-PLANCK-FORSCHER

    Zehn Jahre nach seiner Einführung soll das Verfahren nun evaluiert werden, um Hinweise für die zukünftige Gestaltung zu erhalten. Die wissenschaftliche Evaluation führt das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb im Rahmen eines Forschungsprojektes durch.

    Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, der die wirtschaftswissenschaftliche Abteilung des Instituts leitet, erklärt: „In den nächsten Wochen werden für die Evaluation Repräsentanten von Streitparteien mithilfe eines strukturierten Fragebogens befragt. Außerdem werden systematisch Falldaten zur Länge und zum Ausgang von Streitverfahren erhoben. Im Frühjahr 2020 soll dann der Ergebnisbericht vorgelegt werden.“

    Sobald die Ergebnisse vorliegen, berichten wir.

    ÜBER DAS MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR INNOVATION UND WETTBEWERB

    Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb betreibt juristische und ökonomische Grundlagenforschung zu Innovations- und Wettbewerbsprozessen und ihrer Regulierung. Im Mittelpunkt der Forschung stehen Anreize und Determinanten für Innovation sowie deren Implikationen. Mit einem herausragenden internationalen Forschungsteam und einer exzellenten wissenschaftlichen und administrativen Infrastruktur, einschließlich der renommierten Bibliothek, ist das Institut Anlaufstelle für Akademiker aus aller Welt und fördert aktiv den wissenschaftlichen Nachwuchs. Es informiert und berät im juristischen und ökonomischen Diskurs auf unparteiischer Grundlage. Als unabhängige Forschungseinrichtung stellt das Institut evidenzbasierte Forschungsergebnisse für Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung.

    KONTAKT FÜR PRESSEANFRAGEN

    Dr. Myriam Rion
    Wissenschaftskommunikation und Presse

    Innovation and Entrepreneurship Research
    Telefon: +49 89 24246-553
    E-Mail: myriam.rion@ip.mpg.de


    Weitere Informationen:

    http://www.ip.mpg.de
    https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/verfa...


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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