WissenschaftlerInnen der Medizinischen und der Juristischen Fakultät erhielten Forschungspreis für die psychiatrisch-psychologisch-kriminologische Studie "Hallenser Angeklagtenprojekt"
Für das "Hallenser Angeklagten-Projekt", eine von der DFG geförderte interdisziplinäre und interfakultative Studie, erhielt das Forschungsteam Prof. Dr. med. Andreas Marneros, Dipl.- Psychologin Simone Ullrich (beide Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) und Prof. Dr. Dieter Rössner (vormals Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität, jetzt Universität Marburg) im September 1998 den "Richard-von-Krafft-Ebing-Forschungspreis" für originelle Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Forensik.
In der Studie wurden von Mitarbeitern des Projektes alle angeklagten Straftäter der Landgerichte Halle und Dessau, die bestimmte Selektionskriterien erfüllten, untersucht und mit einer Stichprobe aus der "Normalbevölkerung" (nicht-straffällige Personen) verglichen.
Die Untersuchung bezog sich auf eine Vielzahl von Variablen, wie die Familienkonstellation, die Biographie, die soziale Adaptation, die Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitstypologie, psychopathologische Merkmale, psychologische Charakteristika und andere.
Ergebnis dieser Studie waren hochinteressante Befunde, die in zwei Kategorien unterteilt werden können:
Erstens: Zwischen angeklagten Straftätern und "Normalbevölkerung" bestehen relevante Unterschiede in fast allen oben genannten psychopathologischen, sozialen und psychologischen Bereichen.
Zweitens: Es bestehen dagegen kaum relevante Unterschiede zwischen psychiatrisch-begutachteten und nicht begutachteten Straftätern mit Ausnahme der Schwere des Deliktes.
Es zeigte sich, daß angeklagte Straftäter häufig aus zerstörten familiären Verhältnissen und niedrigen sozialen Schichten kommen, oft Störungen der Sozialisation und der sozialen Adaptation haben, eine pathologische Persönlichkeit aufweisen oder arbeitslos sind und auch häufiger als die "Normalbevölkerung" relevante psychiatrische Störungen zeigen.
Im Gegensatz dazu gibt es kaum psychiatrische, psychologische und kriminologische Unterschiede zwischen den begutachteten und nicht begutachteten Straftätern. Offensichtlich spielen die Schwere des Deliktes oder beispielsweise der Alkoholrausch eine wesentlichere Rolle für die Entscheidung des Gerichts, den Angeklagten psychiatrisch untersuchen zu lassen, als die pathologische Persönlichkeit oder eine anderswie geartete relevante Psychopathologie. Es zeigte sich auch, daß in Städten ohne Universitäten die psychiatrische Begutachtung viel seltener angeordnet wird als in den Universitätsstädten. Wahrscheinlich liegt das u. a. an der leichten Verfügbarkeit von qualifizierten Psychiatern und an der engen Zusammenarbeit zwischen Justiz und Universität.
Das Kuratorium des "Richard-von-Krafft-Ebing-Forschungspreises" hat die gesellschaftspolitische, diagnostische und therapeutische Bedeutung dieser Befunde der halleschen Arbeit hervorgehoben und die gesellschaftspolitischen Konsequenzen der Studie betont.
Monika Lindner
Ansprechpartner:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Medizinische Fakultät
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Julius-Kühn-Straße 7
06097 Halle
Prof. Dr. Andreas Marneros
Tel.: (0345) 55 736 51
Fax: (0345) 55 736 07
e.mail: andreas.marneros@medizin.uni-halle.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Psychologie, Recht
überregional
Forschungsprojekte
Deutsch
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