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22.11.2019 10:02

Diagnostische Zystoskopien dürfen nicht aus urologischen Praxen verdrängt werden!

Bettina-Cathrin Wahlers Pressestelle der DGU
Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V.

    Die Durchführung der Zystoskopie in urologischen Praxen ist eine zwingende Notwendigkeit:
    Das betonen die Arbeitsgemeinschaft Leitende Krankenhausärzte der Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) und der Vorstand der Fachgesellschaft vor dem Hintergrund des vom Berufsverband der Deutschen Urologen e. V. (BvDU) angestrebten vorübergehenden Zystoskopieverzichtes in urologischen Praxen in einer weiteren Stellungnahme. Schon jetzt wenden sich aktuell vermehrt Patientinnen und Patienten an Krankenhäuser, um ambulant zystoskopiert zu werden.

    Bei der Zystoskopie handelt es sich prinzipiell um eine ambulante Untersuchung ohne Narkose. Zystoskopieersetzende alternative Untersuchungsverfahren existieren nicht. Die Zystoskopie wird in allen Leitlinien zur Diagnostik und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms, aber auch bei vielen anderen Blasenerkrankungen als obligat und unverzichtbar gefordert. Eine leitliniengerechte Medizin ohne Zystoskopie ist nicht möglich. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der prognostizierten Zunahme des urologischen Versorgungsbedarfes von 20 Prozent ist in den kommenden Jahren eine weitere Zunahme der Anzahl der Zystoskopien zu erwarten.

    „Eine Verlagerung der Zystoskopien aus den urologischen Praxen in die urologischen Kliniken ist nicht möglich. Die in den Kliniken vorhandenen technischen und personellen Ressourcen sind auf die Versorgung der stationären Patienten ausgerichtet und können nicht beliebig erweitert werden, zumal die hygienischen und ökonomischen Bedingungen für die Zystoskopie an den Krankenhäusern sich von denen in der Praxis nicht unterscheiden“, stellt Prof. Dr. Björn Volkmer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenhausärzte der Deutschen Gesellschaft für Urologie in diesem Zusammenhang klar.

    „Eine wohnortnahe Zystoskopie in urologischen Praxen ist für eine Aufrechterhaltung der urologischen Versorgung dringend erforderlich. Der durch neue Richtlinien entstandene Mehraufwand der Aufbereitung der Instrumente muss entsprechend adäquat vergütet werden. Betriebswirtschaftlich bedingte Schließungen von urologischen Praxen oder eine Diagnose- oder Nachsorgeverzögerung bei urologischen Krankheitsbildern ist gerade auch in Anbetracht der prognostizierten Steigerung des Versorgungsbedarfs in der Urologie nicht verantwortbar“, betont Univ.-Prof. Dr. Maurice Stephan Michel, Generalsekretär und Sprecher des Vorstandes der DGU.

    Die DGU und ihre Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenhausärzte appellieren nochmals eindringlich an die verantwortlichen Institutionen, eine angemessene Vergütung des tatsächlichen Aufwandes der Zystoskopie zeitnah zu beschließen und umzusetzen, damit sichergestellt ist, dass urologische Patienten weiterhin gemäß den medizinischen und onkologischen Leitlinienstandards in den urologischen Praxen versorgt werden können.

    Weitere Informationen:
    Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V.
    Bettina-C. Wahlers
    Sabine M. Glimm
    Wettloop 36c
    21149 Hamburg
    Tel.: 040 - 79 14 05 60
    Mobil: 0170 - 48 27 28 7
    E-Mail: redaktion@bettina-wahlers.de
    Internet: www.urologenportal.de
    www.dgu-kongress.de


    Weitere Informationen:

    http://www.urologenportal.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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