Wer sich demnächst an der Technischen Universität Dresden (TUD) für ein Chemiestudium einschreibt, der wird auch zeitlich befristet an der Technischen Universität München studieren. So sieht es der Kooperationsrahmenvertrag vor, den am 26. Oktober 1998 der Rektor der TUD, Professor Achim Mehlhorn, und der Präsident der Technischen Universität München, Professor Wolfgang A. Herrmann, in Dresden unterschrieben haben.
Der Rahmenvertrag sieht vor, den Austausch von Wissenschaftlern, Studierenden sowie technischem und administrativem Personal zu fördern. Ebenfalls sollen gemeinsame Initiativen bei der Studienreform, der Öffentlichkeitsarbeit, dem Marketing und einem modernen Universitätsmanagement unternommen werden. Nicht berührt werden durch diesen Vertrag die Selbständigkeit der Universitäten, ihre rechtlichen Grundlagen sowie die Zuständigkeiten für ihre Gremien und Organe.
Nun müssen die einzelnen Fakultäten mit der Münchner Partneruniversität die Vereinbarungen im Detail aushandeln. An Vorgesprächen teilgenommen haben schon die Dekane der Fakultäten Elektrotechnik, Maschinenwesen, Physik, Chemie, Medizin und Biologie.
"Die beiden Reformuniversitäten binden sich durch den Vertrag enger aneinander", sagte Professor Mehlhorn, Rektor der TUD, während der Pressekonferenz. Sein Münchner Kollege, Professor Herrmann, sprach von Seilschaften im positiven Sinne, die erforderlich seien. Nicht jede spezifische Ebene könne an den Universitäten hochkarätig besetzt werden. Ressourcenschonend wären durch den Kooperationsvertrag Veranstaltungen gemeinsam zu nutzen.
Birte Urban, Telefon (03 51) 4 63-30 37
Pressesprecherin der TU Dresden
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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