Am Donnerstag entscheidet der Deutsche Bundestag über den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Die DTG hofft auf eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, sie sieht die Einführung der Widerspruchslösung nicht nur als Chance, um den eklatanten Mangel an Spenderorganen zu beheben, sondern als eine ethische Pflicht.
Im Jahr 2019 haben 932 Menschen Organe gespendet, im Jahr 2018 waren es 955. Diese Zahlen hat die DSO heute bekannt gegeben [1]. Damit ist die Zahl der Organspender, die 2018 nach vielen Jahren erstmals wieder einen moderaten Aufwärtstrend erfahren hatte, leicht gesunken. „Auch wenn dieser Rückgang statistisch gesehen klein ist, zeigt das, dass die organisatorisch/finanziell ausgerichteten Gesetzesänderungen zum 1. April dieses Jahres alleine diese für unsere Patienten kritische Organspendesituation nicht beheben werden. Die neuen Zahlen sollten uns alle aufrütteln, hoffentlich auch die Politiker – wir brauchen die Widerspruchslösung“, erklärt Prof. Dr. Christian Hugo, Dresden, Generalsekretär der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG). Bereits im Oktober 2019 hat sich die DTG in einem offenen Brief [2] an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt und detailliert ihre Argumente pro Widerspruchslösung dargelegt. „Die neuen Zahlen zeigen, dass ein „weiter so“ nicht länger hinnehmbar ist“, erklärt Hugo. Die DTG sieht in der Einführung der Widerspruchslösung die größte Chance und ein wichtiges und notwendiges gesellschaftliches Signal für einen System-Neustart, um den eklatanten Mangel an Spenderorganen mittel- und langfristig zu verbessern.
Laut Angaben der DSO wurden 2019 insgesamt 3.192 Organübertragungen durchgeführt, die 3.023 schwerkranken Menschen geholfen haben. Dennoch warten noch immer über 9.000 Menschen in Deutschland auf ein Organ. „Für diese Patienten vermindert jeder Tag des Wartens die Überlebensprognose. Selbst Dialysepatienten, bei denen Blutwäschemaschinen die Aufgaben der Niere weitgehend übernehmen können, haben eine deutlich geringere Lebenserwartung als Menschen, die mit einer Spenderniere leben“, so der DTG-Experte.
„Die DTG hält die Einführung der Widerspruchslösung daher nicht nur für dringend erforderlich und ethisch vertretbar, sondern für eine ethische Pflicht gegenüber den Menschen, die auf der Warteliste stehen“, erklärt Prof. Dr. Christian Strassburg, Bonn, Präsident der DTG. „Im Jahr 2018 verstarben 892 Patienten, hinzu kommen die Menschen, die sich aufgrund geringer Aussichten auf ein Organ gar nicht erst listen lassen oder von der Liste genommen werden, weil sie zwischenzeitlich zu krank für eine Transplantation geworden sind.“
Im März 2019 hatten die Bundestagsabgeordneten Jens Spahn, Dr. Karl Lauterbach, Claudia Schmidtke, Sabine Dittmar, Petra Sitte, Georg Nüßlein, Tino Sorge, Thomas Oppermann, Sabine Weiss und Helge Braun den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz vorgelegt, über den der Bundestag am kommenden Donnerstag entscheiden wird. Annalena Baerbock (Die Grünen) und Linke-Chefin Katja Kipping haben einen alternativen Gesetzesentwurf zu dem der Widerspruchslösung eingebracht, der im Gegensatz dazu auf Information und regelmäßige Befragungen der Menschen setzt. „Damit bliebe aus unserer Sicht alles beim Alten, wir würden an einem Konzept festhalten, das sich seit Jahrzehnten als erfolglos erwiesen hat. Fast alle europäischen Länder, in denen Transplantationen durchgeführt werden, haben das mittlerweile erkannt und die Widerspruchsregelung eingeführt, zuletzt Frankreich und die Niederlande, mit Beginn 2020 auch England“, so der DTG-Präsident Prof. Strassburg.
Die Kritik der Bevormundung des Bürgers, die Gegner der Widerspruchslösung anführen, weist die DTG entschieden zurück: Die wesentliche Ursache des Organmangels liege nicht darin, dass die Menschen generell gegen die Organspende sind, sondern im Nicht-Entscheiden bzw. Nicht-Dokumentieren der Entscheidung. „Befragungen haben gezeigt, dass bis zu 80% der deutschen Bevölkerung der Organspende offen gegenüberstehen, daher ist es nicht nachvollziehbar, warum dieses Mehrheitsvotum in der Gesetzgebung nicht abgebildet werden soll, stattdessen aber der Tod von vielen hundert Menschen pro Jahr in Kauf genommen wird.“ Außerdem lasse die Widerspruchsregelung jedem Bürger/jeder Bürgerin auch weiterhin die volle Entscheidungsfreiheit, ob er/sie Organe spenden möchte. „Jeder Widerspruch, auch der von Angehörigen, hat Bestand und wird im Rahmen des neuen Gesetzes respektiert.“
[1] Pressemeldung der DSO vom 13.01.2020 „Zahl der Organspender in 2019 nahezu unverändert“; abrufbar unter https://www.dso.de/dso/presse/pressemitteilungen/Zahl%20der%20Organspender%20in%...
[2] Offener Brief der Deutschen Transplantationsgesellschaft zur Neuregelung der Organspende in Deutschland. http://www.d-t-g-online.de/images/DTG_Offener_Brief_Organspende_10-2019.pdf
Kontakt/ Pressestelle DTG-Kongress 2019
Dr. Bettina Albers
albers@albersconcept.de
Tel.: 03643/ 776423
Mobile: 0174/ 2165629
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