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16.01.2020 12:44

Mindestlöhne kontrollieren – Reformvorschläge aus dem IAQ

Ulrike Bohnsack Ressort Presse - Stabsstelle des Rektorats
Universität Duisburg-Essen

    Damit Mindestlöhne in Betrieben eingehalten werden, bedarf es mehr und effektiverer Kontrollen. Aufgrund intransparenter Arbeitsbedingungen, unterschiedlicher Regelungen für bestimmte Arbeitsformen und immer komplexerer Zuliefererketten ist die Überprüfung für die zuständigen Behörden heute viel schwieriger als in der Vergangenheit. „Für eine wirksame Abschreckung müssen Kontrollen an der Spitze der Wertschöpfungskette ansetzen, nicht erst auf der Baustelle oder im Supermarkt“, fordert ein aktueller Report aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE).

    Das IAQ-Team mit Prof. Dr. Gerhard Bosch, Frederic Hüttenhoff und Dr. Claudia Weinkopf hat die Probleme bei der Durchsetzung (Enforcement) und Einhaltung (Compliance) von Mindestlöhnen untersucht und liefert damit eine erste umfassende empirische Untersuchung zur Kontrolle von Mindestlöhnen in Deutschland.

    Probleme sieht das IAQ-Team vor allem in Risikobranchen mit vielen Kleinbetrieben, wechselnden Arbeitszeiten und Einsatzorten sowie in Firmen ohne Tarifbindung und ohne Betriebsräte. Viele Beschäftigte wissen gar nicht, welche Lohnbestandteile auf den Mindestlohnanspruch angerechnet werden dürfen. Bei Verstößen müssen sie in Deutschland selbst vor Gericht ziehen, um vorenthaltene Entgelte einzuklagen. Das machen aber nur wenige.

    Wenn die Kontrollkräfte nur auf Hinweise reagieren, sind überdies schnell alle Ressourcen verbraucht, ohne die Verhaltensweisen in der Wirtschaft nachhaltig zu verändern. Das IAQ-Team setzt deshalb auf Prävention: Um die Selbstkontrollen durch die Sozialpartner zu stärken, müsste die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, d.h. die Übertragung tarifvertraglicher Rechtsnormen auf bisher nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte, deutlich erleichtert werden.

    Unternehmen an der Spitze von Wertschöpfungsketten wie im Baugewerbe sollten selbst dafür sorgen, dass auch ihre Subunternehmen Mindeststandards einhalten. Diese gehörten in die Entscheidungs- und Produktionsprozesse eingebaut; auch müssten verbindliche Compliance-Vereinbarungen mit Generalunternehmen abgeschlossen werden.

    Das IAQ betont außerdem, dass Beschäftigte wissen müssen, was zur bezahlten Arbeitszeit zählt und was nicht. Dafür bedarf es einer manipulationssicheren Erfassung der Arbeitszeit, auf die die Beschäftigten jederzeit das Recht zur Einsicht haben. Schließlich ließe sich auch die Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen verbessern. So könnten die Kontrollbehörden den Geschädigten Erkenntnisse aus den Prüfungen für gerichtliche Verfahren zur Verfügung stellen.

    Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0157/71283308, presse-iaq@uni-due.de


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. Gerhard Bosch, gerhard.bosch@uni-due.de; Frederic Hüttenhoff, Tel. 0203/37 9-2394, frederic.huettenhoff@uni-due.de ; Dr. Claudia Weinkopf, Tel. 0203/37 9-1353, claudia.weinkopf@uni-due.de


    Originalpublikation:

    https://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2020/report2020-01.php


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Gesellschaft, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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