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16.01.2020 16:10

Bundestag entschied gegen die Widerspruchslösung – „eine Riesenchance für unsere Patienten wurde vertan!“

Dr. Bettina Albers Geschäftsstelle
Deutsche Transplantationsgesellschaft e.V.

    Heute entschied der Deutsche Bundestag über den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Die DTG hoffte auf eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, sah darin die Chance für eine klare und nachhaltige Verbesserung der Organspenderegelung, die auch den sehr hohen Zustimmungsraten zur Organspende in der Bevölkerung gerecht geworden wäre.

    Die DTG als Repräsentant der Transplantationsmediziner in Deutschland hat von Beginn an die Initiative für die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung von Minister Spahn unterstützt. Wie sie mehrfach in verschiedenen Pressemeldungen dargelegt hat, sieht die DTG nur in der Einführung der Widerspruchslösung die Chance für eine klare und nachhaltige Verbesserung der Organspenderegelung, die im Übrigen auch den sehr hohen Zustimmungsraten zur Organspende in der Bevölkerung gerecht werden würde.

    Die – trotz einer seit Jahren am Boden liegenden Organspende – jetzt erfolgte Ablehnung der doppelten Widerspruchslösung ist ein katastrophales Zeichen für alle Patienten, die in Deutschland ein bleibendes Organversagen erleiden, und natürlich auch für unsere Solidargesellschaft.

    „Es scheint so, dass sich wieder mal die Bedenkenträger und nicht die Mutigen im Lande durchgesetzt haben“, erklärt Prof. Dr. Christian Hugo, Dresden, Generalsekretär der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG). „Der angenommene Gesetzesentwurf von Frau Baerbock zur „Verbesserung der Entscheidungslösung“ spiegelt nach unserer Meinung lediglich die Haltung nach dem Spruch „wasche mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ wider, da entgegen der Titulierung damit eben keine Entscheidung zum Thema herbeigeführt wird. Darüber hinaus ist besonders irritierend, dass die politischen Wortführer gegen die Widerspruchslösung diese wiederholt in die Nähe der Euthanasie und des direkten staatlichen Zugriffs auf den Körper gebracht haben, Insinuierungen, die aus unserer Sicht höchst unlauter sind. 21 europäische Länder, bei denen die Menschenrechte einen ebenso hohen Stellenwert wie bei uns haben – sei es Frankreich, Österreich, die Niederlande oder England –, haben die Widerspruchslösung eingeführt: wäre das denkbar, wenn solche Assoziationen, wie sie in der Debatte bemüht wurden, einen Wahrheitsgehalt hätten? Wir bedauern sehr, dass der Ausgang dieser Abstimmung nicht zu dem dringend benötigten Paradigmenwechsel und Neustart in der Organspende geführt hat. Mit einem „weiter so mit Hoffen“ wurde eine Riesenchance für unsere Patienten vertan.“

    Kontakt/ Pressestelle DTG
    Dr. Bettina Albers
    albers@albersconcept.de
    Tel.: 03643/ 776423


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Medizin
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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