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09.12.2003 10:14

RUB informiert über Studienkonten: Alle Studierenden werden angeschrieben

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Im Laufe dieser Woche verschickt die Ruhr-Universität einen Brief an alle Haupthörer (nicht an Gast- und Zweithörer): Darin informiert das Studierendensekretariat jeden Studierenden über den voraussichtlichen Stand seines zukünftigen, individuellen Studienkontos ab 1.4.2004. Dieser Brief ist kein Gebührenbescheid. Ab dem 12. Januar 2004 haben die Studierenden die Möglichkeit, über einen Online-Service Anträge zu stellen und persönliche Daten zu ergänzen bzw. zu korrigieren.

    Bochum, 09.12.2003
    Nr. 379

    RUB informiert über Studienkonten
    Alle Haupthörer werden angeschrieben
    Information über den voraussichtlichen Kontostand

    Im Laufe dieser Woche verschickt die Ruhr-Universität einen Brief an alle Haupthörer (nicht an Gast- und Zweithörer): Darin informiert das Studierendensekretariat jeden Studierenden über den voraussichtlichen Stand seines zukünftigen, individuellen Studienkontos ab 1.4.2004. Dieser Brief ist kein Gebührenbescheid. Das Schreiben enthält neben ausführlichen Informationen rund um das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz auch eine persönliche Zugangskennung für den Online-Service der RUB, über den die Studierenden Anträge stellen oder persönliche Daten ergänzen bzw. korrigieren können.

    Wichtige Fristen

    Das Schreiben basiert auf den Datenbeständen des Studierendensekretariats der RUB von Ende November 2003 - und damit auch die Adressen der Studierenden. Wer seinen Brief nicht bis Anfang der kommenden Woche erhält, kann sich ab dem 5.1.2004 beim Infopoint im Foyer des Verwaltungsgebäudes der RUB (UV) melden, wo die nicht zustellbaren Briefe zentral gesammelt werden.
    Ab dem 12. Januar 2004 bietet die RUB einen Online-Service an, der Studierenden die Möglichkeit gibt, verschiedene Anträge zu stellen. Dabei können sie besondere Umstände in ihrem Studienverlauf geltend machen und dafür zum Beispiel Bonusguthaben beantragen oder bei Studiengebührenpflicht einen Antrag auf Erlass der Gebühren (im Härtefall) vorbereiten. Der Service ist ab dem 12.1. im Internet abrufbar unter
    http://www.rub.de/studienkonto
    Bis zum 28. Februar 2004 können die Studierenden diesen Service nutzen, sie benötigen dafür ihre Matrikelnummer und ihre persönliche Zugangskennung.

    Information jetzt

    Ausführliche Informationen über das Studienkontenmodell stehen im Internet:
    Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MWF) des Landes NRW - http://www.wissenschaft.nrw.de/
    Informationen zu Studienkonten der Ruhr-Universität Bochum - http://www.rub.de/studienkonto und im Beratungsportal der RUB unter http://www.rub.de/beratungsportal
    Auf den Seiten des AStA der RUB - http://www.asta-bochum.de/studiengebuehren
    Informationen gibt es zudem bei der Hotline des Landes NRW (Call NRW) unter Tel. 0180/3100110 oder per E-Mail unter info@callnrw.de sowie bei der Zentralen Studienberatung der RUB unter Tel. 0234/32-22435 und beim AStA-Referat für Hochschulpolitik unter Tel. 0234/32-27413.


    Weitere Informationen:

    http://www.rub.de/studienkonto
    http://www.rub.de/beratungsportal
    http://www.wissenschaft.nrw.de/
    http://www.asta-bochum.de/studiengebuehren


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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