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17.12.2003 16:22

Kölner Entwurf: RUB-Steuerrechtler entwickelt "dialogisches" Steuersystem

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Als Friedrich Merz (CDU) sein Alternativkonzept für die Einkommensbesteuerung vorgestellt hat, bediente er sich aus dem "Kölner Entwurf", insbesondere aus dem Bochumer Beitrag darin - dem Quellensteuerkonzept des RUB-Steuerrechtlers Prof. Dr. Roman Seer. Mit dem "Kölner Entwurf", einem Reformkonzept zur Einkommenssteuer, würde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger in den Mittelpunkt rücken - als einziges Kriterium für die Besteuerung. Eine Forschergruppe der Universitäten Bochum, Düsseldorf und Köln hat den Entwurf erarbeitet, er saniert das Steuerrecht radikal und entschlackt es von Ausnahmen und Sonderfällen.

    Bochum, 17.12.2003
    Nr. 389

    Steuererklärung per Mausklick
    Einfach und transparent: der Kölner Entwurf
    RUB-Steuerrechtler entwirft "dialogisches" Steuersystem

    Vergünstigungen hier, Pauschalen da, Ausnahmen dort: Wer blickt schon durch im Steuerdschungel? Auch nach der Einigung im Vermittlungsausschuss und der vorgezogenen Steuerreform wird das Steuersystem für die Bürger nicht transparenter. Dabei könnte es so einfach sein: Mit dem so genannten Kölner Entwurf, einem Reformkonzept zur Einkommenssteuer, würde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger in den Mittelpunkt rücken - als einziges Kriterium für die Besteuerung. Eine Forschergruppe der Universitäten Bochum, Düsseldorf und Köln hat den Entwurf erarbeitet, er saniert das Steuerrecht radikal und entschlackt es von Ausnahmen und Sonderfällen. Die Humanistische Stiftung e. V. (Frankfurt am Main) hat den Kölner Entwurf daher im November 2003 mit einem Geldpreis in Höhe von 75.000 Euro dotiert.

    Mausklick statt "Formularunwesen"

    Als Friedrich Merz (CDU) sein Alternativkonzept für die Einkommensbesteuerung vorgestellt hat, bediente er sich aus dem Kölner Entwurf, insbesondere aus dem Bochumer Beitrag darin. Prof. Dr. Roman Seer (Lehrstuhl für Steuerecht der RUB) hat ein neues Quellensteuerkonzept entwickelt, das ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist. Demnach erhielte jeder Steuerpflichtige in Deutschland eine bundeseinheitliche Identifikationsnummer - eine "lebenslange Steuernummer", so Seer - unter der Steuern direkt an der Quelle abgezogen werden, zum Beispiel bei Arbeitgebern, Banken oder Rentenversicherern. Die Daten laufen beim Finanzamt zusammen, sie erstellt am Jahresende einen elektronischen Entwurf der Steuererklärung, die der Bürger nur noch ergänzen oder per Mausklick bestätigen muss. Seers Konzept reduziert das "Formularunwesen" drastisch, das die Bürger bisher belastet.

    Kontrolle und Service vereint

    Seers Konzept vereint die Idee einer "dialogischen Struktur" des Steuerwesens und eines "kooperativen Gesetzesvollzugs": Es kombiniert ein System aus Kontrollmitteilungen an die Finanzbehörden bei gleichzeitig stark verbessertem Bürgerservice. "Mein Vorschlag, einen Austausch von Kontrollmitteilungen zwischen Quellen und Finanzbehörden einzurichten, entspricht der neuen EU-Zinsrechtlichtlinie und ist daher längst überfällig in Deutschland", sagt Prof. Seer. Zugleich können die Finanzämter, bei denen die Daten dann zusammenlaufen würden, den Bürgern das lästige Ausfüllen von Formularen weitgehend ersparen. "Dafür müssen die Landesfinanzbehörden jedoch in ihre Hardware und elektronische Infrastruktur investieren, um die Vorteile der modernen Technik auch wirklich nutzen zu können", so der Bochumer Steuerrechtler.

    Perspektive: 2010

    Die Vorschläge des Kölner Entwurfs sind nicht darauf ausgerichtet, sofort umgesetzt zu werden. "Das ist die Idiotie unserer heutigen Politik", sagt Seer, "jeder denkt, alles müsse sofort gelten. Wenn eine Fundamentalreform im Sinne unseres Entwurfs bis 2010 umgesetzt würde, hätten wir in Deutschland wieder ein zukunftsfähiges Steuersystem." Das Konzept hat die Forschergruppe übrigens nicht explizit für die Union entwickelt: "Unsere Gruppe ist parteiunabhängig und heterogen besetzt", so Seer. "Wir haben den Kölner Entwurf an alle Bundestagsparteien geschickt, aber nur die CDU hat reagiert." Sie habe die Grundzüge des Kölner Entwurfs - kombiniert mit einem zweiten, dem "Karlsruher Entwurf" - in ihre Leitsätze aufgenommen und werde das neue Steuerkonzept "kooperativer Gesetzesvollzug" als Baustein im nächsten Wahlkampf einsetzen, so Seer.

    Transparenter Stufentarif

    Insgesamt sieht der Kölner Entwurf vor, den undurchsichtigen Steuertarif durch einen gestuften Tarif zu ersetzen: In fünf Stufen läge er demnach zwischen 15 und 35 Prozent. Der Entwurf verwirklicht das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, indem er die Zahl der Einkunftsarten deutlich reduziert, sie vereinheitlicht und Steuervergünstigungen konsequent beseitigt. Die Inflation gleicht der Entwurf aus, indem der Stufentarif an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt wird. Dem wachsenden Bedürfnis der Menschen nach privater Altersvorsorge trägt das Konzept ebenfalls Rechnung: Die Aufwendungen dafür zählen nicht zum Einkommen, hingegen werden die im Alter ausgezahlten Bezüge besteuert (so genannte "nachgelagerte Besteuerung").

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Roman Seer, Lehrstuhl für Steuerrecht, Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, GC 8/138, Tel. 0234/32-28269, E-Mail: LS.Seer@jura.ruhr-uni-bochum.de


    Bilder

    Prof. Dr. Roman Seer, Steuerrechtler der RUB
    Prof. Dr. Roman Seer, Steuerrechtler der RUB

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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

    Prof. Dr. Roman Seer, Steuerrechtler der RUB


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