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03.11.1998 00:00

Akkreditierung als Mittel der Qualitätssicherung neuer Studiengänge in den Hochschulen

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Für eine zügige Einigung innerhalb der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Qualitätssicherung der neuen Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master durch Akkreditierung hat sich das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz am 2. November 1998 in Bonn ausgesprochen. Mit diesem in Deutschland neuen Verfahren können Hochschulen und Länder schnell und unter Beachtung internationaler Standards die Genehmigung neuer Studiengänge vorbereiten.

    Die Globalisierung von Wissenschaft und Wirtschaft und die zunehmende Internationalisierung von auch mittelständischen Unternehmen in Deutschland haben direkte Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und auf den Arbeitsmarkt. Insbesondere Hochschulabsolventinnen und -absolventen müssen sich angesichts der Bedeutung von Wissen und Wissenschaft als zunehmend bedeutsamerem Faktor neben Kapital und Arbeit auf einem internationalen Arbeitsmarkt orientieren und dem Wettbewerb stellen. Die Einführung international bekannter Studienabschlüsse wie Bachelor und Master an deutschen Hochschulen aufgrund des neuen Hochschulrahmengesetzes schafft dafür verbesserte Ausgangsbedingungen. Die Hochschulen haben bereits im vergangenen Jahr begonnen, Studiengänge mit dem Abschluß Bachelor und Master vorzubereiten und einzuführen. Es muß jedoch gesichert werden, daß die neuen Bakkalaureus/Bachelor- und Magister/Master-Studiengänge konkurrenzfähig sind und international anerkannt werden.

    Dazu hat die KMK/HRK-Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung der Struktur des Hochschulwesens" unter Anlehnung an Vorbilder im Ausland Akkreditierung zur Sicherung von Mindestqualitäten vorgeschlagen. Akkreditierung heißt: formelle Anerkennung nach vorheriger materieller Prüfung, die sich im Ausland auf Institutionen und Studiengänge bezieht. Sie ist in aller Regel unabhängig von direkter staatlicher Einwirkung, jedoch vielfach im Zusammenwirken mit staatlichen Stellen Voraussetzung für staatliches Handeln (z. B. Stipendienvergabe nur für akkreditierte Studiengänge, Anerkennung von Abschlüssen für Berufstätigkeit).

    Bakkalaureus/Bachelor- und Magister/Master-Studiengänge werden aufgrund eines entsprechenden Antrags der Hochschule im Hinblick auf die (Mindest-) Qualität des Lehrangebots, die zu vermittelnden Qualifikationen und vorhandene Ausstattung extern durch schriftliche Gutachten oder durch Besuch einer Gutachtergruppe überprüft und auf dieser Grundlage auf Zeit akkreditiert. Bei der Einführung von Studiengängen wird eine vorläufige Akkreditierung auf der Grundlage einer (Schnell-)Begutachtung ausgesprochen. Bei länger gültigen, immer zeitlich befristeten Akkreditierungen wird auch der Berufserfolg von Absolventinnen und Absolventen einbezogen, sofern hierzu Daten vorliegen.

    Kriterien für eine Akkreditierung sind in erster Linie:
    - Mindestanforderungen an Qualität und internationale Vergleichbarkeit der Lehrpläne einschließlich Studienablauf und Studienorganisation, Leistungsnachweise und Prüfungen;
    - Berufsbefähigung der Absolventen aufgrund eines in sich schlüssigen, im Hinblick auf das Ziel des Studiums plausiblen Studiengangskonzepts
    - Personelles Potential der beantragenden Hochschule für den Studiengang sowie räumliche, apparative und sächliche Ausstattung.

    Akkreditierung soll Transparenz bewirken, Verfahrenssicherheit gewährleisten, (Mindest-) Qualität sichern und dadurch national und international Mobilität der Studierenden erleichtern sowie die Anerkennung der Abschlüsse gewährleisten.

    Bereits im Hinblick auf die Europäische Union ist eine bundesweite Anerkennung von Studien-, Prüfungsleistungen und Abschlüssen und eine länderübergreifende Akkreditierung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magister-Studiengängen unerläßlich. Ein Antrag auf Akkreditierung sollte zunächst von externen Gutachtern im schriftlichen Verfahren bzw. durch Besuch einer Gutachtergruppe vor Ort begutachtet und danach von einer von KMK und HRK zu errrichtenden Akkreditierungskommission bei der HRK entschieden werden. Der Akkreditierungskommission sollten Wissenschaftler, Vertreter der Berufspraxis (einschließlich der freien Berufe), Studierende sowie Vertreter von KMK und HRK angehören. Bei der Begutachtung sollten gegebenenfalls vorliegende Ergebnisse bereits erfolgter externer Evaluationen berücksichtigt werden. Auf der Grundlage der Entscheidung der Akkreditierungskommission wird die Einführung des Studiengangs genehmigt.

    Diesem Vorschlag hat das Plenum der HRK bereits am 6. Juli 1998 zugestimmt. Nachdem das Plenum der KMK am 22./23. Oktober 1998 den Vorschlag beraten hat, hat das Plenum der HRK folgenden Beschluß gefaßt:

    "1. Das Plenum der HRK begrüßt, daß die Kultusministerkonferenz grundsätzlich positiv die Einrichtung von Akkreditierungsverfahren auf der Grundlage des Vorschlags der gemeinsamen KMK/HRK-Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung der Struktur des Hochschulwesens" in der Fassung des HRK-Plenarbeschlusses vom 6. Juli 1998 beraten hat. Es sieht in der Tatsache, daß einige Länder noch offene Fragen klären wollen, einen guten Ansatz für eine einvernehmliche Lösung und geht davon aus, daß die KMK in ihrer Plenarversammlung am 3. Dezember 1998 der Einrichtung von Akkreditierungsverfahren zustimmt.

    2. Vereinzelt werden noch Vorbehalte geäußert, mit dem vorgesehenen zweistufigen Verfahren der Akkreditierung mit einer Akkreditierungskommission bei (nicht in!) der HRK und mit fachbezogenen Gutachtergruppen unter Beteiligung von Berufs- und Fachverbänden würden die bisherigen langwierigen und bürokratisch aufwendigen Verfahren durch neue bürokratische Verfahren ersetzt. Die Sorge ist unbegründet. Es geht nicht um die Abstimmung von bundesweit gleichförmigen Regelungen, sondern um die Akkreditierung von individuellen Studiengängen auf der Basis fachbezogener Grundsätze von Mindeststandards. Die Akkreditierung bezieht sich zunächst nur auf Studiengänge mit dem Abschluß Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master, die von den Hochschulen im Wettbewerb um Studierende eingerichtet werden.

    3. Das Plenum beschließt, zur Vorbereitung des Tätigwerdens der Akkreditierungskommission nach Beschluß der KMK am 3. Dezember 1998 fachbezogene Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Berufs- und Fachverbände sowie der Fakultäten- und Fachbereichstage einzusetzen und bittet das Präsidium, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Die Arbeitsgruppen sollen zunächst für die Fächer Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Chemie (einschl. Chemieingenieurwesen), Psychologie, Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen und Werkstoffwissenschaften gebildet werden. Die Mitglieder der HRK werden binnen zwei Wochen dem Präsidium Vorschläge für die personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppen vorlegen."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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