Angesichts der deutschland- und europaweit dramatisch und exponentiell zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 und COVID-19 fordert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) alle Krankenhäuser in Deutschland auf, sämtliche planbaren Operationen sofort abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben – soweit dies medizinisch vertretbar erscheint.
„Trotz der dringenden Appelle der Bundesregierung und zuletzt auch des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn erreichen uns immer noch Meldungen aus Krankenhäusern, dass ungeachtet der aktuellen Bedrohungslage durch die rasch ansteigenden COVID-19-Erkrankungen immer noch operative Eingriffe und Untersuchungen durchgeführt werden“, sagt DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Und das, obwohl diese Eingriffe nach einer gründlichen Risiko-Nutzen-Abwägung medizinisch vertretbar auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden könnten.“
Kliniken sollten Zeit nutzen: Kapazitäten erhöhen und Personal schulen
Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage erscheint ein solches Vorgehen völlig unverantwortlich. Die DIVI verweist darauf, dass schon viele Krankenhäuser in Deutschland dem Aufruf der Bundesregierung gefolgt sind und damit die dringend notwendigen Kapazitäten für die Versorgung der möglicherweise rasch ansteigenden COVID-19-Erkrankungsfälle sicherstellen. „Selbst wenn in einigen Regionen Deutschlands Krankenhäuser bisher keine COVID-19-Patienten behandeln mussten, sollte die Zeit jetzt genutzt werden, um die Kapazitäten zu erhöhen und das zusätzliche Personal entsprechend zu schulen“, unterstreicht Professor Gernot Marx, Präsident elect der DIVI sowie Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care des Aachener Universitätsklinikums.
Unsolidarisches Vorgehen einzelner Kliniken soll sanktioniert werden
Sollten Krankenhäuser von diesem unsolidarischen und unkollegialen Vorgehen nicht abweichen und weiter geplante nicht dringliche Eingriffe durchführen, sind nach Ansicht der DIVI für diesen Fall sanktionierende Maßnahmen durch die Behörden vorzusehen. Notfalls müsse man mit einem rechtsverbindlichen Erlass die Einhaltung der Empfehlungen der Bundesregierung durchsetzen.
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Prof. Dr. Uwe Janssens
Foto: Thomas Weiland
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Prof. Dr. Gernot Marx
Foto: Uniklinik RWTH Aachen
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, jedermann
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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