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07.04.2020 09:25

Neue Projektförderung: Verbraucherschutz im Dienst der UN-Agenda 2030 und der Sustainable Development Goals

Tassilo Frhr. v. Leoprechting Pressestelle
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert in seinem Programm zur Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft Projekte, die Potenziale und Instrumente des Verbraucherschutzes aufzeigen, um einen gesamtgesell-schaftlichen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit erfolgreich zu gestalten und dafür zu mobilisieren. Die Antragstellung ist über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger ab sofort bis zum 30. Juni 2020 möglich.

    Konsumhandlungen haben weitreichende Auswirkungen auf Aspekte wie Schadstoffeinträge in die Umwelt, Arbeitsbedingungen und Sozialverträglichkeit. Der Konsumbegriff umfasst dabei den gesamten Konsumzyklus von der Präferenzbildung über die Informationssuche, Kaufentscheidung und Nutzung bis zur Entsorgung oder Weiterverwendung. Nutzungsdauern und Produktzyklen wirken sich maßgeblich auf Energieverbrauch, Stoffkreislauf und die Klimabilanz aus. Herstellungsbedingungen und Lieferketten bestimmen Umweltschutz und Arbeitsbedingungen gleichermaßen. Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik befinden sich an der Schnittstelle von Produktion, Konsum, Verbrauch und Verwertung und somit in einer Schlüsselposition für den sozialen, ökologischen und ökonomischen Wandel.

    Das BMJV möchte Projekte fördern, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Verbraucherschutz als treibende Kraft für das Erreichen der mit den Sustainable Development Goals definierten Nachhaltigkeitsziele verstehen, die innovative Erkenntnisse und Konzepte entwickeln sowie neuartige Umsetzungsszenarien entwerfen, validieren oder testen.

    Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Gefördert werden können Projekte verschiedener Disziplinen und unterschiedlicher Größenordnung. Die maximale Fördersumme pro Projekt, unabhängig davon ob es sich um ein Einzel- oder ein Verbundprojekt handelt, beträgt 150.000 Euro. Die maximale Förderdauer beträgt 18 Monate.

    Um eine hohe Qualität der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Förderanträgen beurteilt.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Stefan Gayl
    Telefon: 0228 6845-3260
    E-Mail: innovation@ble.de


    Weitere Informationen:

    https://foerderportal.bund.de/easyonline/


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Richtlinie über die Förderung von Vorhaben zur verbraucherbezogenen Forschung und Entwicklung zu „Verbraucherschutz im Dienst der UN-Agenda 2030 und der Sustainable Development Goals“

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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