Die weltweit klassische statistische Erhebung zur Erfassung der Bevölkerung und ihrer Merkmale vom Altertum bis zur Gegenwart steht in Deutschland wieder auf der Tagesordnung. Die nationalen statistischen Ämter der EU-Mit-gliedsländer haben sich mit Hilfe des koordinierenden Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) geeinigt, eine Volks- und Wohnungszählung zum Jahre 2001 durchzuführen. Die Deutsche Statistische Gesellschaft hat eine wissenschaftliche Begleitung für den Zensus 2001 veranlasst. Die Leitung wurde Prof. Dr. Walter Krug, Professor für Statistik im FB IV an der Universität Trier, übertragen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch findet im kommenden Frühjahr statt.
Da die Methode der Durchführung einer solchen Erhebung den nationalen statistischen Ämtern überlassen bleibt, gibt es sehr unterschiedliche Vorgehensweisen, berichtet Prof. Krug. Während die skandinavischen Länder durch jahrelange Erfahrungen mit Personenregistern, die durch eine personeneinheitliche Kennziffer miteinander verknüpft werden können, auf eine Zählung im klassischen Sinne verzichten können, gibt es Länder wie Großbritannien, Frankreich und andere, die eine Totalerhebung im herkömmlichen Sinne mit Fragebogen und Zählern durchführen müssen, um die demographischen Merkmale auch kleinräumig - etwa mit Gemeinden und Wohnbezirken - zu erfassen. Aufgrund der Erfahrungen mit der Volkszählung 1987 mit relativ hohen Kosten und Problemen bei der Akzeptanz durch die Bevölkerung haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Modelle für einen registergestützten Zensus im Jahre 2001 vorgelegt. Während die Verbreitung und Pflege von Registern in Deutschland nicht annähernd die Qualität jener in den skandinavischen Ländern erreicht und außerdem keine einfache Mög-lichkeit der Verknüpfung von Registern be-steht, da der Datenschutz kein personeneinheitliches Kennzeichen erlaubt, ist eine Verwendung der Register - wie etwa Einwohnermelderegister - als Zählungsform nur bedingt möglich. Diese Bedingungen bestehen einmal in einem Verzicht auf bestimmte Merkmale der Erwerbstätigkeit und in einer Berichtigung von Melderegistern, die in Deutschland erhebliche Über- und Untererfassungen von Personen enthalten, in der kurzen bis 2001 zur Verfügung stehenden Zeit.
Das "Bundesmodell" - propagiert vom Sta-tistischen Bundesamt - beschränkt sich auf eine geringere Zahl an zu erfassenden Merkmalen, die sich am Datenbedarf des Bundes orientieren, die teilweise - soweit der Mikrozensus verwendet wird (etwa bei der Feststellung von Wohnungen) - nicht kleinräumig vorliegen werden. Diesem billigeren Verfahren steht ein kostenintensiveres der Statistischen Landesämter - sogenanntes "Ländermodell" - gegenüber, das alle Merkmale kleinräumig nachweisen will und hinsichtlich der Bereitstellung gebäude- und wohnungsstatistischer Informationen eine postalische Erhebung vorsieht.
Angesichts des Paradigmawechsels von einer traditionellen zu einer registergestützten Volkszählung und der vorgeschlagenen Modelle der amtlichen Statistik hat die Deutsche Statistische Gesellschaft eine wissenschaftliche Begleitung für den Zensus 2001 angeboten, deren Leitung Prof. Krug übertragen wurde. Zu diesem Zweck plant Prof. Krug im Frühjahr nächsten Jahres einen Workshop, in dem Referenten der amtlichen Statistik Deutschlands und einiger EU-Länder ihre Erfahrungen austauschen und außerdem internationale Wissenschaftler über Probleme der Datenerfassung kleinräumiger Art sowie der Registerzusammenführung referieren.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Walter Krug
Universität Trier
Fachbereich IV - Volkswirtschaftslehre,
Telefon: (06 51) 2 01-26 52
PRESSEMITTEILUNG - UNIVERSITÄT TRIER
Herausgegeben von der Pressestelle
Leitung: Heidi Neyses
54286 Trier
Telefon: 06 51/2 01-42 39
Fax: 06 51/2 01-42 47
237/1998 05. November 1998
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsprojekte, Personalia
Deutsch
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