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20.01.2004 13:12

Bergen gentechnisch veränderte Lebensmittel Risiken für die Gesundheit? (BfR PD 02/2004)

Dr. Irene Lukassowitz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    BfR - Pressedienst
    Bundesinstitut für Risikobewertung
    Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax: 01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

    02/2004, 20. Januar 2004

    Bergen gentechnisch veränderte Lebensmittel Risiken für die Gesundheit des Verbrauchers?

    Antworten auf Fragen zur Sicherheit gentechnisch veränderter Lebensmittel

    Am 14. Januar 2004 hat das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf zur Durchführung der europäischen Verordnungen über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel zugestimmt. Die öffentliche Diskussion um den Entwurf hat die Verbraucher verunsichert: Im Bundesinstitut für Risikobewertung häufen sich Anfragen zur Sicherheit gentechnisch veränderter Lebensmittel und zu möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit nach dem Verzehr solcher Produkte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung nimmt dies zum Anlass, den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand für die Verbraucher zusammen zu fassen. "An der Sicherheit gentechnisch veränderter Lebensmittel", so Professor Andreas Hensel, Präsident des BfR, "ändert der Gesetzentwurf nichts. Sie erhalten auch künftig nur dann eine Zulassung, wenn sie eine umfassende Sicherheitsprüfung erfolgreich durchlaufen haben". Durch verbesserte Kennzeichnungsvorschriften wird es für den Bürger aber künftig leichter, sich bewusst für oder gegen Gentechnik zu entscheiden.

    Was ändert sich?

    Die europäischen Verordnungen über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel ersetzen die seit Mai 1997 geltenden Bestimmungen der sogenannten "Novel Foods-Verordnung" über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Ziel der neuen Rechtsvorschriften ist es, Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten einfacher und transparenter zu gestalten, die Sicherheitsprüfung zu harmonisieren und umfassendere Kennzeichnungsbestimmungen festzulegen. Im "Gesetzentwurf zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartigen Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung" werden die deutschen Zuständigkeiten neu geregelt und Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften der EG-Verordnungen festgelegt.

    Von besonderem Interesse für den Verbraucher dürften die erweiterten Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln sein. Neu eingeführt wurde die Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Futtermittel. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Lebensmittel, die aus Tieren gewonnen werden, die mit genetisch veränderten Futtermitteln aufgezogen wurden.

    Ist die Sicherheit des Verbrauchers gewährleistet?

    Wie schon in der Vergangenheit, wird eine Zulassung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nur dann erteilt, wenn sie keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt haben und den Verbraucher oder Anwender nicht irreführen. Die neuen Produkte dürfen sich von vergleichbaren Erzeugnissen, die sie ersetzen sollen, nicht so unterscheiden, dass ihr normaler Verzehr Ernährungsmängel für Mensch oder Tier mit sich bringt. Futtermittel dürfen die spezifischen Merkmale tierischer Erzeugnisse nicht so beeinträchtigen, dass sie den Verbraucher schädigen oder irreführen.

    Die Sicherheitsbewertung von Lebens- und Futtermitteln auf nationaler Ebene obliegt dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Hier wird das gentechnisch veränderte Produkt auf der Basis der vom Hersteller eingereichten Unterlagen mit dem konventionellen Ausgangsprodukt verglichen und auf seine ernährungsphysiologischen Eigenschaften, aber auch auf mögliche giftige oder allergene Inhaltsstoffe überprüft. Werden Unterschiede zu herkömmlichen Lebensmitteln festgestellt, wird in Abhängigkeit von deren Art und Umfang entschieden, welche weitergehenden Untersuchungen notwendig sind, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produkts zu belegen. Eine Zulassung kann nur dann erteilt werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken mehr bestehen.

    Welche Produkte müssen gekennzeichnet sein und wie lässt sich das kontrollieren?

    Die Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, sind durch die europaweit einheitliche Gesetzgebung noch einmal verschärft worden. Mit Einführung der neuen Gesetze müssen alle gentechnisch veränderten Lebensmittel gekennzeichnet werden, unabhängig davon ob die "Anwendung der Gentechnik" nachweisbar ist oder nicht. Zudem müssen nun auch Futtermittel gekennzeichnet werden, wenn diese aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind lediglich Produkte mit technisch unvermeidbaren Spuren von gentechnisch veränderten Organismen, die während des Anbaus, des Transports oder der Verarbeitung in das Produkt gelangt sind.

    Jede Vorschrift ist aber nur so gut, wie die Kontrolle ihrer Einhaltung. Deshalb werden Verfahren benötigt, mit denen man gentechnische Veränderungen sicher nachweisen kann. Solche Verfahren hat das BfR bereits in der Vergangenheit in Deutschland, aber auch in Europa, federführend entwickelt und als amtliche Methoden zur Verfügung gestellt. Es wird diese Arbeiten fortsetzen. Verbraucherinnen und Verbraucher können darauf vertrauen, dass nunmehr den Lebensmittelüberwachungseinrichtungen in Deutschland geeignete Kontrollverfahren für die Überprüfung der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermittel zur Verfügung stehen.

    Mehr Informationen zu unserer Arbeit finden Sie auf unserer Homepage unter www.bfr.bund.de.

    ende bfr-p


    Weitere Informationen:

    http://www.bfr.bund.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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