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21.01.2004 08:23

Stratmann: "Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau ist Bestandteil des Grundgesetzes"

Dörte Brankow Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

    HANNOVER. Die von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn vorgeschlagene Neuordnung der Förderung von Spitzenforschung und ein damit verbundener Rückzug des Bundes aus der Gemeinschaftaufgabe Hochschulbau wird vom Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann, abgelehnt.

    HANNOVER. Die von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn vorgeschlagene Neuordnung der Förderung von Spitzenforschung und ein damit verbundener Rückzug des Bundes aus der Gemeinschaftaufgabe Hochschulbau wird vom Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann, abgelehnt.

    Bulmahns Äußerungen zufolge wolle der Bund bedeutsame Vorhaben der Spitzenforschung in seine alleinige Verantwortung übernehmen. Dies beträfe renommierte Forschungseinrichtungen wie die Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Im Gegenzug sollen nach Bulmahns Überlegungen die Bundesländer die bisherige Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau in ihre alleinige Verantwortung übernehmen. Niedersachsens Wissenschaftsminister Stratmann überzeugen diese Pläne nicht.

    "Diese Forderung des Bundes ist nicht neu", so Stratmann. "Viele Gründe sprechen jedoch für eine sehr zurückhaltende Beurteilung eines solchen Vorstoßes." So seien Forschungsförderung und Hochschulbau aus gutem Grund ausdrücklich als Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91 des Grundgesetzes festgeschrieben.

    Der Bund beteiligt sich seit den Fünfziger Jahren an Investitionen in den Hochschulen auf der Grundlage bilateraler Absprachen mit den Ländern. 1957 wurde durch ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern der Wissenschaftsrat errichtet, um Empfehlungen zum Ausbau der deutschen Hochschullandschaft zu entwickeln. Dieses Vorhaben war zunächst auf drei Jahre befristet, weil man davon ausging, innerhalb dieses Zeitraumes eine verbindliche Entwicklungsplanung vorlegen zu können. Ab 1960 ist das Verwaltungsabkommen für den Wissenschaftsrat jeweils um fünf Jahre verlängert worden. Damit wurde eine kontinuierliche länderübergreifende Abstimmung des Ausbaus von Hochschulen geschaffen, auch um eine flächendeckende Versorgung mit Studienplätzen sowie eine Schwerpunkt- und Profilbildung der Hochschulen im Forschungsbereich zu gewährleisten.

    "Eine gemeinsam von Bund und Ländern verantwortete Koordination des Ausbaus mit entsprechender Schwerpunktbildung der Hochschulen ist aus unserer Sicht unerlässlich," so Wissenschaftsminister Stratmann weiter, "wenn die deutschen Hochschulen angesichts der zunehmenden Differenzierung der Wissenschaft im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben sollen."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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