► Anrainer-Kommunen sollen an Windrädern bis zu 20.000 Euro im Jahr mitverdienen
► Forscher schlagen vergünstigten Bürgerstromtarif für Haushalte im Umkreis von Windrädern vor
Berlin, 25. Mai 2020 – Der Ausbau der Windenergie in Deutschland hat in den letzten Jahren eine Flaute erlebt. Akzeptanzprobleme bei Anrainer-Kommunen und Einschränkungen von Bürgerenergieprojekten haben zu einem starken Rückgang beim Ausbau von Windenergieanlagen geführt. Um der Windenergie als zentralem Bestandteil der Energiewende in Deutschland neuen Aufwind zu geben, kommen nun neue finanzielle kommunale Beteiligungsinstrumente ins Gespräch. So sollen Anlagenbetreiber über das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden, je Kilowattstunde erzeugter Strommenge 0,1 Cent an Standort- und Nachbarkommunen des Windrades zu zahlen. Den Vorschlag, der vom Bundeswirtschaftsministerium in einen Gesetzgebungsprozess aufgenommen wurde, haben das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held und dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität erarbeitet.
„Kommunen und Bürgerinnen und Bürger an den Umsätzen und Gewinnen von Windenergieanlagen vor Ort zu beteiligen, ist ein wichtiger Faktor um Akzeptanz zu stärken – das bestätigt eine Vielzahl aktueller Forschungsarbeiten“, erläutert Studienautor Steven Salecki vom IÖW. „Wir schlagen vor, dass alle Kommunen innerhalb eines definierten Umkreises, der etwa dem 15-fachen der Anlagenhöhe entspricht, finanziell beteiligt werden. Pro Windrad ergeben sich so jährlich circa 10.000 Euro, die sicher an die Kommune fließen.“
Windpark mit fünf Windrädern: Bis zu 100.000 Euro für Anrainerkommune
Neben der kommunalen Beteiligung empfehlen die Energieexperten, dass die Anlagenbetreiber privaten Haushalten im Umkreis des Windrads einen vergünstigten Bürgerstromtarif anbieten. Ist dieser etwa 20 Prozent günstiger als der lokale Grundversorgertarif, kann ein Vierpersonenhaushalt so pro Jahr durchschnittlich 100 bis 200 Euro sparen. Wird vor Ort kein vergünstigter Stromtarif angeboten, so soll die Zahlung an die Kommune auf zwei Euro pro Megawattstunde erhöht werden, also ca. 20.000 Euro pro Windrad und Jahr. Bei einem Windpark von fünf Anlagen erhielte eine Anrainerkommune somit bis zu 100.000 Euro. „Wir gehen davon aus, dass damit ein starker Anreiz geschaffen wird, dass sich Kommunen wieder für die Ansiedelung von Windenergie interessieren, sich aktiv in die Regionalplanung einbringen und die Errichtung von Windanlagen durch lokale Akteure unterstützen“, erläutert IÖW-Energieexperte Bernd Hirschl die Erwartungen an die finanziellen Anreize.
Basis für die Empfehlung der Forscher an das Bundeswirtschaftsministerium war eine umfangreiche Bewertung verschiedener Instrumente, die das Ziel verfolgen, über eine finanzielle Beteiligung von Kommunen die Akzeptanz für den Windenergieausbau an Land zu erhöhen.
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Pressekontakt:
Richard Harnisch
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)
Telefon: +49–30–884 594-16
E-Mail: richard.harnisch@ioew.de
Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) ist ein führendes wissenschaftliches Institut auf dem Gebiet der praxisorientierten Nachhaltigkeitsforschung. Über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeiten Strategien und Handlungsansätze für ein zukunftsfähiges Wirtschaften – für eine Ökonomie, die ein gutes Leben ermöglicht und die natürlichen Grundlagen erhält. Das Institut arbeitet gemeinnützig und ohne öffentliche Grundförderung.
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Dr. Steven Salecki
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)
Telefon: +49–30–884 594-0
E-Mail: steven.salecki@ioew.de
Bei Windparks im ländlichen Raum sollen die umliegenden Kommunen stärker finanziell teilhaben. (Bild ...
Pixabay
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter
Energie, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsprojekte
Deutsch
Bei Windparks im ländlichen Raum sollen die umliegenden Kommunen stärker finanziell teilhaben. (Bild ...
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