Referentin der diesjährigen Hedwig Kettler-Lecture an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe ist Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Susanne Baer. Sie zeigt auf, welche Konflikte es aktuell im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit gibt, sie fragt „Gibt es ein Recht auf Bildung?“ und plädiert dafür, Bildung als Schlüsselrecht zu verstehen. Wegen Corona wurde der Vortrag ohne Publikum aufgezeichnet und steht ab 3. Juni als Video auf www.ph-karlsruhe.de zur Verfügung.
Seit 2018 widmet sich die Hedwig Kettler-Lecture der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe einmal jährlich Fragen der Lehr-Lern-Forschung und erinnert an die deutsche Frauenrechtlerin, die 1893 in Karlsruhe das erste deutsche Mädchengymnasium gründete. Hedwig Kettler litt sehr unter den damals für Frauen geltenden Einschränkungen im Bildungsbereich und forderte, Männer und Frauen gleich zu behandeln. Dass Bildungsgerechtigkeit nach wie vor ein aktuelles Thema ist, zeigt Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Susanne Baer in ihrem Vortrag „Bildungsgerechtigkeit heute. Aktuelle Herausforderungen und Aufgaben“. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Vortrag der Juristin ohne Publikum aufgezeichnet und steht ab Mittwoch, 3. Juni, auf www.ph-karlsruhe.de als Video zur Verfügung.
In ihrem Vortrag wirft Prof. Dr. Susanne Baer unter der Leitfrage „Was ist gerecht?“ unter anderem einen Blick auf den Kopftuchstreit, das Thema Inklusion oder die so genannten Lehrerpranger und begrüßt, dass Corona und Homeschooling die immer aktuelle Frage nach der Integration ärmerer Kinder aufgeworfen haben. Zwar komme der Begriff Bildungsgerechtigkeit im Grundgesetz nicht vor, „aber Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit gelten auch in der Bildung“, sagt die Verfassungsrichterin. Bildungsgerechtigkeit sei entscheidend, um eine demokratische Gesellschaft gelingen zu lassen. Ja, eine demokratische Gesellschaft der Freien und Gleichen sei ohne Bildung nicht möglich.
„Gewinnbringend für die Zukunft“ und ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit sei es deshalb auch, über Menschenrechte zu bilden, Wissen über die Menschenrechte zu vermitteln. Dabei sei europäisch und mit internationaler Perspektive zu denken. „Das müssen wir ausbauen“, sagt Prof. Dr. Susanne Baer. Bildung sei ein Schlüsselrecht – und jeder Mensch solle wissen, dass er das Recht hat, Bildungsgerechtigkeit einzufordern.
Zur Person
Prof. Dr. Susanne Baer ist seit 2011 Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Habilitiert hat die Juristin im Jahr 2000 an der Humboldt-Universität zu Berlin zum Thema „Der Bürger im Verwaltungsrecht zwischen Obrigkeit und aktivierendem Staat“. Im Jahr 2002 wurde Prof. Dr. Susanne Baer zur Universitätsprofessorin an der Humboldt-Universität zu Berlin ernannt. Sie war dort unter anderem Gründungsdirektorin des Instituts für Interdisziplinäre Rechtsforschung - Law and Society Institut LSI (2009 bis 2015) und Direktorin des GenderKompetenzZentrums (2003 bis 2010). Weitere Informationen sind zu finden auf http://www.bundesverfassungsgericht.de und http://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/profdrbaer.
Über die Hedwig Kettler-Lecture
Die Hedwig Kettler-Lecture der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe ist ein öffentliches Veranstaltungsformat, das sich seit 2018 allgemeinen Fragen der Lehr-Lern-Forschung widmet und einmal jährlich stattfindet. Vorträge von Dozierenden, die das Thema ihres Vortrags selbst wählen können, wechseln sich dabei mit Forumsdiskussionen ab, welche die thematisch gelegte Spur dynamisch aufgreifen. Die Lecture erinnert an Hedwig Kettler, deutsche Frauenrechtlerin und Pionierin der Mädchenbildung, die 1893 in Karlsruhe das erste deutsche Mädchengymnasium gründete. Webseite: http://www.ph-karlsruhe.de/hochschule/lectures-und-fellowships
http://www.ph-karlsruhe.de/hochschule/lectures-und-fellowships
Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin des Bundesverfassungsgerichts
David Manherz
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, jedermann
Pädagogik / Bildung, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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