Gemeinsame Pressemitteilung von HRK und KMK
Für das Wintersemester 2020/21 ist das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung durch gemeinsame Anstrengungen der Hochschulen, der Stiftung für Hochschulzulassung und der Länder gesichert.
Festgelegt wurden folgende Termine:
Am 1. Juli 2020 öffnen die Bewerbungsportale bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Bewerbungsfrist für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten für das Zentrale Verfahren endet für das Wintersemester 2020/2021 am 20. August 2020. Diese Frist gilt auch für weitere Studiengänge, für die die Vergabe von Studienplätzen über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wird.
Dies eröffnet trotz coronabedingt verschobenen Abschlussprüfungen allen Abiturienten und Abiturientinnen des aktuellen Jahrgangs die Möglichkeit, sich für das Wintersemester zu bewerben. Als Vorlesungsbeginn für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in diesen Studiengängen wird der 2. November 2020 angestrebt.
Mit Hochdruck arbeiten die Länder, die Hochschulen und die Stiftung für Hochschulzulassung daran, auch letzte Detailfragen zu klären. Ab dem 2. Juni 2020 können sich auch Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits in den vergangenen Jahren erworben haben („Altabiturientinnen und Altabiturienten“), auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de über die geänderten Fristen im Zentralen Vergabeverfahren informieren.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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