Nach Ansicht des IfM Bonn sollte sich die Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft ab 1. Juli für die Aufnahme der "Datenverkehrsfreiheit" als fünfte Grundfreiheit des Binnenmarktes einsetzen.
"In der Öffentlichkeit wird zwar der zunehmende Protektionismus durch Schutzzölle thematisiert. Kaum beachtet wurde bislang jedoch der stetig steigende digitale Protektionismus, mit denen weltweit Staaten seit geraumer Zeit die Internationalisierung von ausländischen Unternehmen behindern", erklärt Prof. Dr. Friederike Welter (IfM Bonn/Universität Siegen). Unter digitalen Protektionismus fallen z. B. die Zensur von Online-Inhalten und das Blockieren von e-Commerce-Plattformen, aber auch die gezielte Behinderung von Unternehmen, produktbezogene Daten zu speichern und weiterzuverarbeiten sowie das Verbot, Nutzungsdaten ins Heimatland des Herstellers zu transferieren. In manchen Staaten werden Unternehmen zudem gezwungen, ihre Quellcodes offenzulegen.
In der Europäischen Union sorgen die vier Grundfreiheiten – freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital – dafür, dass Unternehmen trotz weiterhin bestehender Hindernisse von den großen Vorteilen des Europäischen Binnenmarktes profitieren können. "Was es gerade für die mittelständischen Unternehmen bedeutet, wenn diese Grundfreiheiten eingeschränkt werden, haben die nationalen Grenzschließungen während der Corona-Pandemiekrise deutlich gezeigt: Für sie brach ihr wichtigster Exportmarkt weg", zeigt die Ökonomin auf.
Zugleich habe die Krise aber auch die zunehmende Bedeutung der digitalen Transformation für die mittelständischen Unternehmen gezeigt: Die stark eingeschränkte Personenfreizügigkeit konnte teilweise über Videokonferenzen kompensiert werden. Verschiedene produktbezogene Serviceaktivitäten konnten mittels Fernsteuerung durchgeführt werden. Unabhängig von der Datenverkehrsfreiheit hält es Prof. Dr. Friederike Welter daher auch für notwendig, in der ganzen EU eine moderne digitale Infrastruktur aufzubauen und in Cybersicherheit zu investieren. Durch die offizielle Aufnahme der "Datenverkehrsfreiheit" als fünfte Grundfreiheit würde zudem die Bedeutung des großen digitalen Europäischen Binnenmarktes unterstrichen. Bislang hat die EU lediglich einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten innerhalb des Binnenmarktes gesetzt.
"Außerdem wäre es auch für die Staaten außerhalb der EU ein klares Zeichen, wenn die Datenverkehrsfreiheit zur fünften Grundfreiheit des europäischen Binnenmarktes erklärt würde. Schließlich ermöglicht die Digitalisierung vielfältige grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen und Geschäftsmodelle. Verbindliche Regeln für digitale Wirtschaftsaktivitäten existieren jedoch kaum. Dadurch kann für einzelne Regierungen schnell der Anreiz entstehen, über digitale Handelshemmnisse eigene Anbieter zu bevorzugen und ausländische Wettbewerber fernzuhalten", so Prof. Dr. Friederike Welter.
Das Hintergrundpapier "Die Corona-Pandemie als Chance für eine zukunftsweisende EU-Mittelstandspolitik" sowie das Denkpapier "Die Renaissance des Protektionismus: Auswirkungen auf KMU" sind auf der Homepage des Institut für Mittelstandsforschung (www.ifm-bonn.org) abrufbar.
https://www.ifm-bonn.org/home/newsdetail/?tx_ifmstudies_newsdetail%5Bnews%5D=666...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
Informationstechnik, Wirtschaft
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Deutsch
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