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12.06.2020 13:34

Weitere Lockerungen ab dem 15. Juni an der Uni Ulm: Beschäftigte kehren an Arbeitsplätze zurück, meist Online-Lehre

Annika Bingmann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Ulm

ab Montag, 15. Juni, werden an der Universität Ulm weitere Lockerungen umgesetzt. Beschäftigte kehren unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen an ihre Arbeitsplätze zurück. Lehrveranstaltungen für Studierende werden meist online weitergeführt. Allerdings sind praktische Lehrveranstaltungen und bestimmte Prüfungen wieder vor Ort möglich. Der Campus und somit auch der Botanische Garten dürfen ab Mitte Juni wieder von Externen besucht werden.

Die Universität Ulm öffnet sich ab Montag, den 15. Juni, weiter. Die Beschäftigten, die seit dem 19. März größtenteils von zuhause aus gearbeitet haben, kehren unter Einhaltung der gebotenen Schutz- und Hygienemaßnahmen an die Universität zurück. Inzwischen sind praktische Lehrveranstaltungen, die beispielsweise einen Laborarbeitsplatz erfordern, oder bestimmte Prüfungen wieder vor Ort möglich – auch dies selbstverständlich unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen. Die große Mehrzahl der Lehrveranstaltungen für Studierende wird im Sommersemester allerdings im Onlineformat weitergeführt.

In der so genannten Betriebsstufe 3 gelten an der Universität weiterhin die Arbeitsschutz-Regelungen zur Vermeidung von Coronavirus-Infektionen wie eine regelmäßige Handhygiene und die Reduktion von Kontakten. Auf dem gesamten Campus ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu wahren. Ist dies nicht möglich, gilt – wie generell auf den Verkehrswegen der Uni – eine MNS-Maskenpflicht. Die Universität und somit auch der Botanische Garten sind ab dem 15. Juni wieder für die Allgemeinheit zugänglich. Wochentags öffnet das Freigelände (Eingang Universität) um 15:00 Uhr und am Wochenende kann der Garten ganztägig besucht werden. Die Gewächshäuser und die Eingänge Lehrer Tal sowie Eselsberg müssen vorerst geschlossen bleiben.

Für Studierende endet die (Online-)Vorlesungszeit abweichend am 21. August und das Wintersemester beginnt am 2. November. Dementsprechend endet die Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Studiengänge erst am 31. Oktober 2020 und für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge am 31. Juli. Die Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Humanmedizin über www.hochschulstart.de ist ab dem 1. Juli möglich.

„Die aktuell niedrigen Infektionszahlen und das disziplinierte Verhalten der Universitätsmitglieder erlauben uns eine schrittweise Rückkehr zum Normalbetrieb in Forschung und Verwaltung. Der besondere Dank des Präsidiums gilt allen, die den Betrieb der Universität Ulm seit der Schließung aufrecht gehalten und in kurzer Zeit Onlineformate für Lehrveranstaltungen entwickelt haben“, sagt Universitätspräsident Professor Michael Weber. Auch weiterhin müsse das Infektionsrisiko an der Universität minimiert und Risikogruppen geschützt werden.

Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie war die Universität Ulm am 19. März geschlossen worden: Lediglich Mitarbeitende, die für den Notbetrieb unverzichtbar waren, durften die Gebäude betreten. Alle anderen Hochschullehrenden, Beschäftigten und Studierenden haben von zuhause aus gearbeitet. Das Sommersemester ist am 20. April mit Online-Varianten der vorgesehenen Lehrveranstaltungen gestartet.

Ab dem 4. Mai kam es zu ersten Lockerungen: Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wurde Hochschullehrenden sowie wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten der Zutritt zur Universität für solche Arbeiten erlaubt, die nicht im Homeoffice durchgeführt werden können. Studierenden, die eine Abschlussarbeit schreiben oder eine Prüfung ablegen, wurde ebenfalls kontrollierter Zutritt gewährt. Für diese Personengruppen ist seither beispielsweise eine Sofort-Abholung von Medien in der Uni-Bibliothek möglich. Das Studierendenwerk hat einzelne Cafeterien wieder geöffnet.


Bilder

Südeingang der Universität Ulm: Ab Montag kehren Beschäftigte an ihre Arbeitsplätze zurück
Südeingang der Universität Ulm: Ab Montag kehren Beschäftigte an ihre Arbeitsplätze zurück
Foto: Bingmann/Uni Ulm


Ergänzung vom 12.06.2020

Bedauerlicherweise ist die Auflistung der Bewerbungsfristen in der oben stehenden Pressemitteilung nicht vollständig. Tatsächlich endet die Bewerbungsfrist für einzelne zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge bereits am 15. Juli. Wir bitten Interessierte darum, sich individuell zu informieren.


Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches
Deutsch


 

Südeingang der Universität Ulm: Ab Montag kehren Beschäftigte an ihre Arbeitsplätze zurück


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