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15.06.2020 13:10

Grenzen der Versorgung im Klinikalltag – Zwischen Ökonomisierung und Berufsethos

Ulrike Bohnsack Ressort Presse - Stabsstelle des Rektorats
Universität Duisburg-Essen

    Durch die Finanzvorgaben im Krankenhaus stehen die Beschäftigten zunehmend unter Druck. Im Arbeitsalltag bleibt wenig Zeit, sich um die Kranken zu kümmern, wirtschaftliche Ziele stehen bei der pauschalen Fall-Abrechnung im Vordergrund. Für viele widerspricht das ihrem beruflichen Selbstverständnis und ihren Ansprüchen an eine gute Patienten-Versorgung. Diese Konflikte untersucht ein aktueller Report aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE).

    Am Beispiel der Akutgeriatrie hat die IAQ-Forscherin Dr. Susanne Drescher analysiert, wie die Behandelnden mit dem Widerspruch zwischen Wirtschaftlichkeit und beruflichem Anspruch umgehen. Ihre Feststellung: Oft werden Maßnahmen ergriffen, die an den zeitlichen Ressourcen der Beschäftigten – unbezahlte Mehrarbeit - oder an ihren Ansprüchen an eine gute Versorgung ansetzen. „Damit bearbeiten Ärzt*innen und Krankenpfleger*innen zwar die Umsetzungsprobleme, der zugrundeliegende Konflikt wird aber nicht gelöst“, stellt Drescher fest.

    Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (vom 1.1.2019) ermöglicht erste Verbesserungen, indem Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen – etwa der geriatrischen Versorgung – festgelegt werden. Mit einer personellen Aufstockung bei der Pflege gäbe es wieder mehr Zeit für die Versorgung – und damit auch für Gespräche und Zuwendung.

    Und wirtschaftlich sei das auch, meint Drescher. Zum Beispiel könne das Risiko psychischer und physischer Belastungen bei den Ärzt*innen und Pflegekräften verringert werden, wodurch wiederum krankheitsbedingte Ausfälle und Kosten vermieden würden. Zudem bilde eine ausreichende Personalausstattung die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Dadurch werden Pflegebedarfe vermieden, und die Selbstständigkeit der Erkrankten wird verbessert. Zu kritisieren bleibe, dass mit dem genannten Gesetz zwar Personaluntergrenzen und damit eine Minimalbesetzung vorgegeben sind, eine bedarfsgerechte Besetzung wird jedoch nicht verlangt.

    Abzuwarten bleibt, welche weiteren, langfristigen Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die stationäre Versorgung hat. In diesem Sinne seien auch die Folgen der Ökonomisierung unter neuen gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten zu diskutieren, meint Dr. Susanne Drescher. Medizinisches und pflegerisches Handeln braucht eine breite Anerkennung und mehr als Standing Ovation. Die Anerkennung sollte sich langfristig in besseren Arbeitsbedingungen niederschlagen.

    Redaktion: Claudia Braczko, IAQ, Tel. 0157/71283308, claudia.braczko@uni-due.de


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Dr. Susanne Drescher, IAQ, Tel: 0203/37 9-2294, susanne.drescher@uni-due.de


    Originalpublikation:

    https://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Gesellschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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