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29.01.2004 11:53

DSW: Erweiterte Auswahlrechte der Hochschulen nicht ohne Wahrung der Chancengerechtigkeit

Stefan Grob Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Studentenwerk

    (Berlin, den 29.01.2004) "Wenn die Hochschulen mehr Rechte zur Auswahl ihrer Studierenden erhalten, muss darauf geachtet werden, dass niemand wegen seiner sozialen Herkunft oder aus finanziellen Gründen bei entsprechender Neigung und Eignung vom Hochschulzugang ausgeschlossen wird", fordert der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Achim Meyer auf der Heyde, anlässlich der heutigen Vorlagen zu Änderungen des Hochschulrahmengesetzes von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag. Das DSW und die 61 Studentenwerke leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit an den Hochschulen. "Die vorgeschlagenen Änderungen beim Auswahlrecht dürfen auch keine Benachteiligungen für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten nach sich ziehen", sagt Meyer auf der Heyde.

    Angesichts der Defizite, die sich durch die Studierendenproteste bei den Studienbedingungen offenbarten, begrüßt das DSW alle Initiativen zu deren Verbesserung. Ob die vorgeschlagene Einführung von Studiengebühren hierzu den geeigneten Weg darstellt, bezweifelt Meyer auf der Heyde. "Zumal das Bundesverfassungsgericht erst noch darüber zu entscheiden hat, ob das Verbot von Studiengebühren für das Erststudium und für weitere konsekutive Studienabschlüsse im Hochschulrahmengesetz wirklich nichtig ist, wie CDU/CSU und FDP glauben machen wollen". Auch habe das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Rechtssprechung gefordert, dass sich bei einer Gebührenerhebung für Hochschulen Leistungen und Gegenleistungen entsprechen. "Deren Diskrepanz haben die Proteste nun gerade verdeutlicht, insofern sind Studiengebühren einfach fehl am Platz", unterstreicht der DSW-Generalsekretär.

    Ferner sei bei der Debatte um Studiengebühren zu bedenken, dass Familien und Studierende bereits jetzt während und nach dem Studium in erheblichem Maße Kosten für das Studium zu schultern hätten. "Vergessen wird nicht nur, dass pro Monat rund 600 Euro für den Lebensunterhalt und die Ausbildung aufzubringen sind", sagt Meyer auf der Heyde. Auch unterliege das durch ein Studium möglicherweise zu erzielende höhere Einkommen einer progressiv höheren Besteuerung, die quasi nicht nur nachlaufenden Studiengebühren entspräche, sondern auch die Hochschulen zum Teil refinanziere.

    Zudem sei ein tragfähiges, sozial gerechtes Stipendiensystem bislang nicht in Sicht. "Ein Stipendiensystem kann daher die Breitenförderung nach dem - reformbedürftigen - BAföG, das einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung bietet, nicht ersetzen", sagt Meyer auf der Heyde. Die Breitenförderung bleibe ein Gebot der Chancengerechtigkeit. Dies schließe Begabtenförderung nicht aus.

    Informationen zu DSW-Positionen im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht finden Sie unter: http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=02101

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Mechthild Klett, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 030-29 77 27-20, E-Mail: klett@studentenwerke.de


    Weitere Informationen:

    http://www.studentenwerke.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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