Mittwochabend konnte das von der Stiftung für Hochschulzulassung betriebene Bewerbungsportal Hochschulstart nach einer kurzfristig am Montagmittag geschalteten Portalsperre wieder geöffnet werden. Seitdem haben Bewerberinnen und Bewerber wieder vollständigen Zugriff auf den Status ihrer Bewerbungen.
Viele Bewerberinnen und Bewerber sind besorgt, dass während der Portalsperre bereits ausgesprochene Zulassungen ungeordnet verfallen sind. Die Stiftung für Hochschulzulassung garantiert, dass die ausgesprochenen Zulassungen erhalten bleiben, die entsprechenden Zulassungsbescheide werden am 7. September 2020 im Bewerbungsportal bereitgestellt. Während der Portalsperre sind keine Einschreibfristen in Gang gesetzt worden.
Zulassungsangebote werden weiterhin regelkonform im System erzeugt und auf Grundlage der von den Bewerberinnen und Bewerbern vorgenommenen Priorisierung koordiniert. Seit dem 28. August 2020 bleibt entsprechend den rechtlichen Vorgaben bei mehreren Zulassungsangeboten ausschließlich das am höchsten priorisierte Angebot bestehen. Die Bewerberinnen und Bewerber sind daher von der Stiftung darauf hingewiesen worden, ihre Priorisierungen im System bis zum 27. August 2020 vorzunehmen. Bis einschließlich zu diesem Termin gab es keine Beeinträchtigungen durch Portalsperren, so dass eine rechtzeitige Priorisierung für alle Bewerberinnen und Bewerber möglich war.
Die Stiftung, die das Portal im Auftrag der Länder und Hochschulen betreibt und das Studienplatzvergabeverfahren durchführt, räumt ein, dass der Zeitpunkt der Portalsperre denkbar ungünstig war und die Verärgerung der Bewerberinnen, Bewerber und Hochschulen nachvollziehbar ist. Prof. Dr. Holger Burckhart, Stiftungsratsvorsitzender und Rektor der Universität Siegen, sagt dazu: „Absolute Priorität haben in der jetzigen Situation zwei Dinge: Verfahrenssicherheit und Rechtssicherheit. Dies war und ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die Portalsperren sind dabei lästige, wenn auch notwendige Begleiterscheinungen.“
Grund für die Wartungsarbeiten waren starke Verzögerungen in der gleichwohl regelkonformen Abarbeitung der ca. 2,2 Millionen eingegangenen Bewerbungen, die wiederum auf eine Hochlast der Datenbank zurückzuführen war. Mit einer Bewerbungsanzahl von über 2 Millionen Bewerbungen übertrifft das aktuelle Verfahren quantitativ alle bisherigen Verfahren; diese Zahl hat sich im Vergleich zum Sommersemester versechsfacht. Auch die Anzahl der Bewerber*innen hat sich vervierfacht (ca. 74.000 im Sommersemester 2020, ca. 309.000 im Wintersemester 2020/21).
Seit der durch das Bundesverfassungsgericht angemahnten Reform des Zulassungsverfahrens für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Zentrales Verfahren, derzeit: Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin, Zahnmedizin) können Bewerber/innen sich in einem Studiengang auf alle verfügbaren Studienorte bewerben (in Medizin derzeit 40). Hinzu kommt die Neuerung, dass eine parallele Bewerbung (Kombination von Bewerbungen auf z.B. Medizin und Pharmazie) nun ebenfalls möglich ist. Zudem wurde das Zentrale Verfahren zum diesjährigen Sommersemester in das Dialogorientierte Serviceverfahren für die lokal zulassungsbeschränkten Studiengänge integriert, um den Mehrfachzulassungsabgleich weiter zu maximieren. All diese Änderungen eröffnen den Bewerberinnen und Bewerbern neue Möglichkeiten und ersparen ihnen lästige Mehrfachbewerbungen.
Am Sonntag (06.09.2020) wird es im Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 18:00 Uhr zu einer zusätzlichen Portalsperre kommen, um weitere Optimierungen an der Datenbank des DoSV vornehmen zu können. Über alle kurzfristigen Änderungen und aktuellen Entwicklungen informiert die Stiftung auf ihrer Homepage.
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