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15.09.2020 16:37

Akkreditierung: Systemkohärente Berichte oder berichtskohärente Systeme?

Viola Küßner M.A. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Evaluationsagentur Baden-Württemberg

    Ab dem 30. September 2020 müssen alle systemakkreditierten Hochschulen sogenannte Qualitätsberichte über die interne Akkreditierung ihrer Studiengänge veröffentlichen. Der im September 2019 getroffene Beschluss des Akkreditierungsrates (Drs. AR 85/2019) löst bei den Hochschulen noch viele Fragen aus. In einer lebendigen und gewinnbringenden Diskussion haben sich Hochschulen und Akkreditierungsrat am 13. Juli 2020 auf Einladung der beiden Agenturen evalag und ACQUIN in einem Webmeeting darüber ausgetauscht, was die Qualität eines Qualitätsberichts ausmacht.

    evalag und ACQUIN haben unter Einbindung des Akkreditierungsrates am 13. Juli 2020 ein Webmeeting veranstaltet, um mit Hochschulvertreter_innen die Anforderungen an die Qualitätsberichte und ihre mögliche Umsetzung zu diskutieren. Am Webmeeting nahmen 63 Personen teil; darunter Vertreter_innen von 28 systemakkreditierten Hochschulen und von zehn Hochschulen, die sich im Verfahren der Systemakkreditierung befinden.

    Für die Hochschulen steht außer Frage, dass sie durch das Begutachtungsverfahren der Systemakkreditierung nachweisen, dass Prozess und Ergebnisse der internen, die Studiengänge betreffenden Qualitätssicherungsverfahren dokumentiert werden. Die Hochschulen haben dabei für die Ausgestaltung ihres Qualitätsmanagements bewusst die vom Akkreditierungsrat und der KMK gesetzten Gestaltungsspielräume genutzt bzw. wollen diese nutzen, um ein Qualitätsmanagement zu implementieren, das zur jeweiligen Organisationskultur und dem jeweiligen Verständnis von Qualitätssicherung und -entwicklung passt.

    Die jetzigen Anforderungen führen jedoch an vielen Hochschulen zu neuen und zusätzlichen Berichtspflichten, die sich zum großen Teil nicht „organisch“ aus dem etablierten Qualitätsmanagement entwickeln lassen. In einer Online-Befragung im „Forum Systemakkreditierung“, einer Austauschplattform für Vertreter_innen systemakkreditierter Hochschulen der FH Münster, gaben 76 % der Befragten an, dass ihre aktuellen Dokumente überarbeitet oder ergänzt werden müssen, um den Hinweisen für Qualitätsberichte zu entsprechen. Auch am 13. Juli 2020 wurde erkennbar, dass sich hier für viele Hochschulen kein inhaltlicher Mehrwert, sondern nur zusätzlicher Ressourcenaufwand ergibt, der hochschulintern kaum vermittelbar ist.

    Im Webmeeting stellte sich damit die grundsätzliche Frage, ob es darum gehe, systemkohärente Berichte zu erzeugen, die über die Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre informieren oder ob über die Umsetzung des Beschlusses zu den Qualitätsberichten berichtskohärente Qualitätsmanagementsysteme geschaffen werden sollen?

    Die Hochschulen schlagen vor, die Übergangsfrist zur Umsetzung der Qualitätsberichte - auch angesichts der Auswirkungen der Covid 19-Pandemie - zu verlängern.

    Die im Rahmen des Webmeetings aufgeworfenen Fragen (siehe Positionspapier) sollten entweder durch eine vom Akkreditierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe oder im Rahmen der Evaluation des neuen Akkreditierungssystems behandelt werden, um angemessene, effektive und akzeptierte Lösungen zu finden. Die Hochschulen wünschen sich ferner, dass der Akkreditierungsrat sich mit den systemakkreditierten Hochschulen im Hinblick auf Form und Ausgestaltung der Qualitätsberichte als Bestandteil der internen Qualitätssicherungs- und -entwicklungsverfahren austauscht und abstimmt.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Marion Moser (moser@acquin.org), Dr. Anke Rigbers (rigbers@evalag.de)


    Originalpublikation:

    Positionspapier "Qualitätsberichte"


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Positionspapier "Qualitätsberichte": Systemkohärente Berichte oder berichtskohärente Systeme?

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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