In einem gemeinsamen Papier haben die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und die wissenschaftlichen Fachgesellschaften in der Inneren Medizin ihre Position zur Qualitätssicherung veröffentlicht. Sie halten darin fest, wie Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in Klinik und Praxis zu definieren sind. In diesem Zusammenhang formulieren sie auch Kriterien, wie die Qualität der ärztlichen Fort- und Weiterbildung gesichert, kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert werden sollte.
Seit Januar 2004 muss ein Arzt alle fünf Jahre nachweisen, dass er sich fachlich fortgebildet hat. Fehlt dieser Nachweis, kommt es zu Honorarkürzungen. Kann er auch im Anschluss an eine Frist von weiteren zwei Jahren keine Fortbildung vorweisen, verliert er möglicherweise sogar seine Zulassung. Die Fachgesellschaften in der Inneren Medizin unterstützen diese neu eingeführte Pflicht zur regelmäßigen zertifizierten Fortbildung von Ärzten. Sie fordern jedoch, dass die Maßstäbe dafür von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften kommen müssen. "Nur sie haben die Kompetenz in einem Audit-Verfahren die Qualität des Wissensstandes zu definieren, zu beurteilen und zu kontrollieren", heißt es in der gemeinsamen Erklärung.
Geprüfte Weiterbildung sichern
Nach Ansicht der Fachgesellschaften in der Inneren Medizin muss nicht nur in der Fortbildung, sondern auch im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung Qualität besser gesichert und kontrolliert werden. Eine Grundlage dafür ist die in der Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer vorgesehene Dokumentationspflicht über die Weiterbildungsinhalte durch den in Weiterbildung Befindlichen sowie das jährliche Gespräch zwischen ihm und seinem Weiterbilder. Ziel der wissenschaftlichen Fachgesellschaften ist es darüber hinaus, Kriterien für die Zulassung und Kontrolle von Weiterbildungsstätten und die Qualität der Weiterbilder festzulegen. Nur so lasse sich deren Struktur- und Prozessqualität bewerten und sicher stellen.
Kriterien für Versorgungsqualität definieren
Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften definieren in ihrem Papier außerdem erstmals Kriterien für die Qualität von Versorgungsprozessen, Krankenhäusern und Kliniken. Auf Grundlage dieser Definition arbeiten die einzelnen Fachgesellschaften jetzt exakte Vorgaben aus, um sie dann gemeinsam verbindlich abzustimmen. Ziel ist es, dass diese Richtlinien dann für alle diagnostischen und therapeutischen Einheiten in Klinik und Praxis gelten. In einem weiteren Schritt wollen die wissenschaftlichen Fachgesellschaften in der Inneren Medizin dann ein Prüf-Verfahren und Sanktionierungsmaßnahmen etablieren.
Diese Position zur Qualitätssicherung in der Medizin haben die Deutschen Gesellschaften für Angiologie, Endokrinologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin auf Initiative der DGIM erarbeitet. Die Eckpunkte des Papiers legten sie bereits im Rahmen einer Konferenz im Sommer 2003 fest. Bei dieser Konferenz trifft sich einmal jährlich die DGIM mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften ihrer Schwerpunkte. Der Konferenz gehören die Mitglieder des Vorstandes der DGIM sowie die Präsidenten/Vorsitzenden der Schwerpunktgesellschaften an.
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Postfach 30 11 20
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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