Am 29.09.2020 hat der Akkreditierungsrat erneut virtuell getagt. Ihm lagen auf seiner 105. Sitzung 148 Anträge auf Programmakkreditierung zur Entscheidung vor, die aufgrund von Bündelungen insgesamt 446 Studiengänge umfassten. Darunter befanden sich 7 Anträge auf Auflagenerfüllungen und zwei wesentliche Änderungen. Außerdem befasste sich der Akkreditierungsrat mit zwei Anträgen auf erstmalige Systemakkreditierung.
Alle vorgelegten Anträge wurden behandelt: 146 Anträge wurden, teils unter Auflagen, positiv beschieden, bei zwei Anträgen wurde die Entscheidung zurückgestellt, zwei wurden negativ beschieden. Die Beschlüsse fasste der Rat im anschließenden Umlaufverfahren.
Außerdem stimmte der Akkreditierungsrat einem Verbundantrag auf Durchführung eines alternativen Verfahrens von drei baden-württembergischen Hochschulen (Hochschule der Medien Stuttgart, der Hochschule Furtwangen und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen) zu. Damit wurde das zweite alternative Verfahren eröffnet, nachdem auf der vorigen Sitzung das Vorhaben der Hochschule Harz gebilligt wurde.
Die alternativen Verfahren sind im neuen Akkreditierungsrecht der institutionalisierte Nachfolger der 2016 (unter altem Recht) begonnenen sogenannten „Experimentierklausel“. Seinerzeit hatte der Akkreditierungsrat die deutschen Hochschulen eingeladen, eigenständige Formen der externen Qualitätssicherung zu entwickeln, und drei der insgesamt vier Vorhaben wurden abschließend behandelt: Sowohl die „Programmakkreditierung im Fakultätsreview“ der Hochschule Pforzheim als auch das „Kollegiale Audit“ der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz konnten erfolgreich zu Ende geführt werden. Auch für das „Quality Audit“ der HHL Leipzig Graduate School of Management wird es eine gemeinsame Abschlusserklärung geben.
Des Weiteren verschob der Akkreditierungsrat angesichts der Corona-Pandemie den Stichtag für die Veröffentlichungspflicht von Qualitätsberichten an systemakkreditierten Hochschulen um ein halbes Jahr. Intern akkreditierte Studiengänge können ab dem 31.03.2021 nur noch in Verbindung mit einem Qualitätsbericht in die Datenbank des Akkreditierungsrates eingetragen werden. Zusätzlich hat der Akkreditierungsrat entschieden, dass außerordentliche Fristverlängerungen aufgrund der Corona-Pandemie bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Akkreditierungsfrist beantragt werden müssen. Dies gilt für Akkreditierungen, die am 30.09.2021 auslaufen.
Ferner ließ der Akkreditierungsrat die Agentur AHPGS – auf Basis ihrer Registrierung im EQAR – für ihre Tätigkeit in Deutschland zu. Die EQAR-Registrierung der AHPGS läuft bis zum 30.06.2024.
Auch legte der Akkreditierungsrat fest, dass Hochschulen künftig sich selbst für den Preis für Qualitätsentwicklung bewerben können. Weiteres über die Ausschreibung für das Jahr 2021 veröffentlich der Akkreditierungsrat in Kürze auf seiner Internetseite.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Weitere Informationen:
Stiftung Akkreditierungsrat
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
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