Der Rat der Europäischen Union (EU) diskutiert über die Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität (European Peace Facility, EPF). Eines der Ziele der EPF ist, als eine Form des Kapazitätsaufbaus Transfers von Rüstungsgütern und weiterer militärischer Ausrüstung sowie Infrastruktur in Drittländer zu finanzieren. Im aktuellen BICC Policy Brief argumentieren Stella Hauk und Max Mutschler, dass Rüstungsexporte im Namen des Kapazitätsaufbaus mit erheblichen Risiken verbunden sind. Sie machen fünf konkrete Vorschläge, wie die EPF ausgestaltet werden könnte, um diesen Risiken Rechnung zu tragen und so zu einem Vorbild für Rüstungsexportkontrolle zu werden.
Sicherheitskräfte in Drittländern durch Ausbildung und/oder militärische Ausrüstung zu unterstützen ist nur dann sinnvoll, wenn dies dazu beiträgt, ein legitimiertes staatliches Gewaltmonopol zu stärken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern. Hohe Missbrauchsrisiken bestehen hingegen, wenn die Legitimität der Sicherheitskräfte zweifelhaft und ihre Menschenrechtsbilanz schlecht ist, wenn eine zivile Aufsicht und demokratische Kontrollmechanismen fehlen. Darauf weist das Autorenteam in seinem BICC Policy Brief 6/2020 "Five ways to make the European Peace Facility a role model for arms export control" (in englischer Sprache) hin.
Auch wenn Rüstungsgüter nicht bei den vorgesehenen Endnutzern verbleiben, sondern entweder im Empfängerland oder in der Region „umgeleitet“ werden, entstehen Gefahren, heben sie hervor. So könnten z. B. korrupte Militärangehörige Waffen auf dem Schwarzmarkt weiterverkaufen. Nicht nur durch Plünderung bzw. Diebstahl aus ungesicherten Waffenlagern, sondern auch durch die illegale Wiederausfuhr in andere Länder könnten Rüstungsgüter in die Hände staatlicher und nichtstaatlicher Gewaltakteure gelangen. In Empfängerländern mit Gewaltkonflikten wiederum könnten staatliche Sicherheitskräfte von bewaffneten Gruppen überrannt werden, die sich Waffen und andere militärische Ausrüstung aneignen.
Angesichts dieser gravierenden Risiken, die im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland, der Menschenrechts- und Sicherheitslage entstehen können, empfiehlt der BICC Policy Brief dem Rat der Europäischen Union (EU) in Hinblick auf die EPF:
\ deutlich und öffentlich zu machen, welche Waffen und militärische Ausrüstung an wen und warum geliefert werden;
\ Endverbleibskontrollen vor Ort einzuführen;
\ die sichere Verwaltung von Waffen und Munition in den Empfängerländern zu unterstützen;
\ das Europäische Parlament einzubeziehen;
\ einen Mechanismus zu schaffen, der es betroffenen Bevölkerungsgruppen möglich macht, Missstände zu melden und Beschwerde einzulegen.
Sie finden den Volltext von BICC Policy Brief 6/2020 "Five ways to make the European Peace Facility a role model for arms export control" als PDF unter:
https://www.bicc.de/uploads/tx_bicctools/BICC_Policy_Brief_06_2020_e.pdf
Weitere Informationen
Susanne Heinke
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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