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14.10.2020 15:39

Strengere Corona-Auflagen: private Dienstleister für kommunale Ordnungsdienste?

Kathrin Markus Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Northern Business School

    In Reaktion auf die ansteigenden Corona-Infektionszahlen wurden in den letzten Tagen und Wochen in den Bundesländern eine Reihe unterschiedlicher Vorschriften und Auflagen beschlossen. Bei vielen Regelungen muss kontrolliert werden, ob diese seitens der Bevölkerung umgesetzt werden. Dies betrifft beispielsweise die Umsetzung der Maskenpflicht, Auflagen für die Gastronomie, Sperrstunden und ähnliches. Da viele Kommunen personell nicht in der Lage sind, die dafür notwendige Personalausstattung sicherzustellen, könnten u. a. auch private Sicherheitsdienstleister hinzugezogen werden.

    Auf diesen Personalmangel insbesondere in den Gesundheits- und Ordnungsämtern wies der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) in einer Stellungnahme vom 09.10.2020 hin. Die Kommunen sollten sich dieses Umstandes rechtzeitig bewusst werden und Möglichkeiten externer Unterstützung etwa durch die Bundeswehr und private Dienstleister prüfen.

    Beide Optionen sind jedoch mit einigen Hürden verbunden. So kann die Unterstützung durch Soldaten als Amtshilfe nur subsidiär nach Ausschöpfung aller anderen geeigneten Möglichkeiten erfolgen und wäre mit einer Kostenübernahme durch die Kommunen verbunden.

    Der Einsatz privater Dienstleister für die Erledigung öffentlich-rechtlicher Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben birgt verschiedene rechtliche Herausforderungen. Vor Beginn der Corona-Krise stellte das OLG Frankfurt am Main fest, dass eine Bestellung eines privaten Dienstleistungsunternehmens für die Durchführung einer Verkehrsüberwachung durch die Stadt Frankfurt mangels Ermächtigungsgrundlage gesetzeswidrig gewesen sei. Entsprechend fordert der DStGB einen mit den Bundesländern abzustimmenden "Pakt für die kommunalen Ordnungsdienste" als rechtliche Grundlage.

    Jenseits der rechtlichen Fragestellungen zeigt ein Blick in die Vergangenheit, dass zusätzlich inhaltliche Aspekte der Beauftragung und Umsetzung der Aufgaben in den Blick genommen werden müssen. So kam es beispielsweise im Zusammenhang mit der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften zu einer Reihe von Misshandlungen durch Sicherheitsmitarbeiter und Betrugsvorwürfen gegen eingesetzte Unternehmen. Diese führten unter anderem zu einer Verschärfung des für Sicherheitsunternehmen (noch) maßgeblichen Gewerberechts sowie zur Einführung eines Bewacherregisters, welches aktuell aber noch mit technischen und prozessualen Problemen zu kämpfen hat. Davon unabhängig sind sich Branchenkenner einig, dass der Personalauswahl und Schulung bzw. Ausbildung des Sicherheitspersonals eine besondere Bedeutung zukommt.

    Bereits zum jetzigen Zeitpunkt gibt es eine Vielzahl von Kommunen, die private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen zur Umsetzung der Corona-Auflagen einsetzen. Es kann davon ausgegangen werden, dass angesichts einer steigenden Auflagendichte und einer möglichen besseren rechtliche Grundlage für den Einsatz privater Unternehmen die Nachfrage nach Sicherheitsdienstleistungsunternehmen stark ansteigen könnte.

    Um die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden, sollten bei der Beauftragung folgende Grundsätze beachtet werden:

    Transparente und qualitätsorientierte Vergabeverfahren:
    Während der Flüchtlingskrise waren viele Vergabestellen hinsichtlich des Umfangs aber auch der inhaltlichen Ausgestaltung der Bewachungsaufgaben überfordert. Die Folge waren intransparente Vergaben und/ oder eine Fokussierung auf den Preis anstelle der Qualität. Als Grundregel für Qualität sollte dabei beachtet werden, dass sich die Qualität einer Sicherheitsdienstleistung nicht an der Schwierigkeit der Aufgaben im "Alltag", sondern an den Herausforderungen im Notfall bemisst und jenseits der Qualifikation der Mitarbeiter auch die Kompetenzen der Führungskräfte bewerten sollte. Dazu zählt auch das Vorhandensein von Weiterbildungskonzepten in den Unternehmen. Als Hilfestellung kann im Ausschreibungsprozess die DIN 77200-1:2017-11 herangezogen werden.

    Klar formulierte Aufgaben und Befugnisse:
    Auftraggeber und Auftragnehmer müssen ein gemeinsames Verständnis von den wahrzunehmenden Aufgaben, den damit verbundenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten haben. Dieser Dreiklang ist auch an die beteiligten Stakeholder zu kommunizieren. Hierbei spielt die Einordnung der Aufgabenübertragung als Beleihung oder als Verwaltungshelfertätigkeit eine zentrale Rolle. Entsprechend der Aufgaben ist auch zu hinterfragen, ob branchenübliche Grundvoraussetzungen ausreichend sind oder weitere Kriterien wie Erfahrung bei der Auswahl der Mitarbeiter eine Rolle spielen sollten.

    Berichtswesen:
    Festlegung eines verbindlichen Berichtswesens zur Dokumentation von Maßnahmen und insbesondere Ausnahmesituationen. Dabei muss insbesondere festgelegt werden, wodurch sich eine Ausnahmesituation ("Besonderes Vorkommnis") auszeichnet und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Damit schaffen sich die Auftraggeber die Voraussetzung dafür, im Bedarfsfall verzugslos reagieren zu können.

    Qualitätskontrolle:
    Auftraggeber sollten regelmäßig in geeigneter Form die Qualität der Dienstleistungen anhand festgelegter Kriterien kontrollieren. Die Beauftragung eines Dienstleistungsunternehmens ist eine mögliche Form der Umsetzung einer Aufgabe, entbindet aber nicht von der Verantwortung für den Prozess der tatsächlichen Dienstleistungserbringung.

    Der Einsatz privater Sicherheitsdienstleister kann eine sinnvolle und wirksame Maßnahme sein, Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu unterstützen. Er muss aber entsprechend vorbereitet und flankiert werden. Die aktuelle Diskussion kann damit auch als Beleg für die Notwendigkeit von Sicherheitsmanagern auf der kommunalen Ebene gewertet werden, die wie in anderen europäischen Ländern neben der sachkundigen Vorbereitung des Einsatzes von Sicherheitsdienstleistern auch beim Risiko- und Krisenmanagement, dem Kontinuitätsmanagement und der Resilienzentwicklung unterstützen können.

    Die NBS Northern Business School – University of Applied Services ist eine staatlich anerkannte Hochschule, die Vollzeit-Studiengänge sowie berufs- und ausbildungs-begleitende Studiengänge in Hamburg anbietet. Zum derzeitigen Studienangebot gehören die Studiengänge Betriebswirtschaft (B.A.), Sicherheitsmanagement (B.A.), Soziale Arbeit (B.A.), Business Management (M.A.) und Real Estate Management (M.Sc.).

    Ihr Ansprechpartner für die Pressearbeit an der NBS Hochschule ist Frau Kathrin Markus (markus@nbs.de). Sie finden den Pressedienst der NBS mit allen Fachthemen, die unsere Wissenschaftler abdecken, unter www.nbs.de/die-nbs/presse/expertendienst.


    Originalpublikation:

    https://www.nbs.de/die-nbs/aktuelles/news/details/news/strengere-corona-auflagen...


    Bilder

    Prof. Dr. André Röhl ist Leiter des Studiengangs Sicherheitsmanagement (B.A.) an der NBS
    Prof. Dr. André Röhl ist Leiter des Studiengangs Sicherheitsmanagement (B.A.) an der NBS


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    Gesellschaft, Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

    Prof. Dr. André Röhl ist Leiter des Studiengangs Sicherheitsmanagement (B.A.) an der NBS


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