Bund-Länder-Programm „FH-Personal“ unterstützt Hochschulen bei der Gewinnung und Qualifizierung von Fachhochschulprofessorinnen und –professoren
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) fördert im Rahmen des Programms „FH-Personal“ zwölf Hochschulen aus Nordrhein-Westfalen mit insgesamt rund 54 Millionen Euro. Die Gewinner der ersten von zwei Bewilligungsrunden hat eine Expertenjury am Donnerstag (5. November) bekannt gegeben. Ziel des Programms „FH-Personal“ ist die Unterstützung von Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bei der Gewinnung und Qualifizierung von Fachhochschulprofessorinnen und -professoren. Bundesweit wurden 64 Anträge als förderungswürdig erklärt. Die Hochschulen erhalten die Mittel ab 2021 für einen Förderzeitraum von bis zu sechs Jahren. Zur Finanzierung des Programms stellen Bund und Länder insgesamt mehr als 430 Millionen Euro zur Verfügung.
„Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften befinden sich an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis. Für eine Professur an diesen Hochschulen ist daher neben einer wissenschaftlichen Qualifizierung vor allem eine umfassende Praxiserfahrung ausschlaggebend. Die Personalgewinnung gestaltet sich im Wettbewerb mit Unternehmen und Universitäten aber zunehmend schwieriger. Mit dem Programm FH-Personal unterstützen Bund und Länder die Hochschulen dabei, jeweils passende Strategien zu entwickeln, um qualifiziertes Personal zu gewinnen oder Entwicklungsmöglichkeiten für bestehendes Personal anzubieten. Damit stärken wir die anwendungsorientierte Forschung und Lehre in Nordrhein-Westfalen“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Im Rahmen des Programms „FH-Personal“ gibt es verschiedene Förderinstrumente, dazu zählen zum Beispiel Schwerpunktprofessuren und Tandemprogramme. Mit dem Förderinstrument Schwerpunktprofessuren soll Ersatzpersonal gefördert werden, um etwa Lehrdeputatsermäßigungen zu ermöglichen. Die geringere Anzahl an Semesterwochenstunden, die Professorinnen und Professoren im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung dadurch erbringen müssen, bietet ihnen entsprechende Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten. Bei dem Förderinstrument Tandemprogramm arbeiten eine Hochschule und ein Unternehmen oder eine außerhochschulische Forschungseinrichtung zusammen, um professorales Personal zu qualifizieren. Bei dieser Fördervariante können Bewerberinnen und Bewerber auf FH-Professuren zeitgleich eine wissenschaftliche als auch eine praktische Eignung erlangen.
Folgende zwölf Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten eine Förderung im Rahmen des Programms „FH-Personal“:
• Fachhochschule Aachen
• Fachhochschule Bielefeld
• Hochschule Düsseldorf
• Hochschule Hamm-Lippstadt
• Technische Hochschule Köln
• Hochschule Niederrhein
• Hochschule Rhein-Waal
• Hochschule Ruhr West
• Fachhochschule Südwestfalen
• Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
• Katholische Fachhochschule Köln
• Technische Hochschule Georg Agricola
Weitere Informationen finden Sie hier.
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