Künstliche Intelligenz (KI) wird in den kommenden Jahren weltweit Gesellschaft, Wirtschaft und den Alltag der Menschen verändern. Damit Deutschland ein weltweit führender Standort für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz bleibt, bedarf es einer breiten und bestens ausgebildeten Fachkräftebasis sowie einer Stärkung der bestehenden Forschungseinrichtungen.
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat heute einstimmig zwei neue Bund-Länder-Programme im Bereich der Hochschulen auf den Weg gebracht, die diese Entwicklung kraftvoll unterstützen: sie hat zum einen die Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung von KI-Kompetenzzentren beschlossen und zum zweiten die Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ gebilligt.
Mit der Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ streben Bund und Länder an, die Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz wirksam in der Breite des Hochschulsystems zu entfalten. Einerseits sollen Maßnahmen gefördert werden, die zur Qualifizierung von zukünftigen akademischen Fachkräften beitragen. So können Hochschulen etwa bei der Entwicklung von Studiengängen oder einzelnen Modulen im Bereich Künstlicher Intelligenz Unterstützung erfahren. Andererseits sollen Hochschulen bei der Gestaltung von KI-gestützten Lern- und Prüfungsumgebungen gefördert werden.
Mit der gemeinsamen Förderung von KI-Kompetenzzentren wollen der Bund und die beteiligten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen fünf KI-Kompetenzzentren mit universitärem Schwerpunkt dauerhaft und institutionell fördern.
„In der Bildung und Forschung zu KI muss Deutschland zur Weltspitze zählen. Mit der Verständigung auf gleich zwei Bund-Länder-Programme im Bereich der Künstlichen Intelligenz zeigen Bund und Länder, dass die Förderung dieser Schlüsseltechnologie gerade im Bereich der Hochschulen von hoher Bedeutung ist. Wir legen damit die Grundlage für eine auch in Zukunft qualitativ hochwertige Ausbildung von akademischen Fachkräften im Bereich der Künstliche Intelligenz. Zugleich tragen wir dazu bei, Deutschland zu einem international führenden und attraktiven Standort für KI-Forschung und für innovative KI-Anwendungen weltweit zu machen“, erklärt die Vorsitzende der GWK, Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Der stellvertretende Vorsitzende der GWK, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, ergänzt: „Wir wollen mit unseren Hochschulen in der Lehre und der Forschung zu KI führend sein. Mit der Förderinitiative Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung leisten wir einen Beitrag zur Stärkung der Hochschulen in diesem zukunftsweisenden Feld. Die Hochschulen werden dabei unterstützt, Künstliche Intelligenz in der Lehre noch besser zu nutzen und die Fachkräfte von Morgen mit einer wichtigen Kompetenz auszustatten. Mit der dauerhaften Förderung von KI-Kompetenzzentren legen wir die Grundlage für ein gemeinsames Forschungsnetzwerk, das auf bewährten Strukturen in Deutschland wie dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz aufbaut und diese nachhaltig stärkt. Dies gilt insbesondere für die Verbindung von universitärer Forschung und Lehre. Zusammen mit der Förderinitiative ‚Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung‘ wird es uns gelingen, künstliche Intelligenz nicht nur an der Spitze, sondern auch in der Breite der deutschen Wissenschafts- und Hochschullandschaft zu etablieren.“
Die Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ ist auf vier Jahre angelegt. Hochschulen können sich mit einem Einzelantrag oder mit anderen Hochschulen im Verbund bewerben. Über die Anträge wird in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren entschieden. Einzelanträge können mit insgesamt bis zu zwei Millionen Euro und Verbundanträge mit bis zu fünf Millionen Euro gefördert werden. Zur Finanzierung stellen Bund und Länder bis zu rund 133 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen. Die GWK hat sich heute auf alle Einzelheiten des neuen Programms verständigt, das in einem sich anschließenden GWK-Umlaufverfahren formal noch endgültig bestätigt werden soll. Im Nachgang wird eine entsprechende Förderbekanntmachung durch das BMBF veröffentlicht.
Die Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung von KI-Kompetenzzentren sieht vor, die seit 2019 vom Bund im Rahmen einer Projektförderung geförderten fünf KI-Kompetenzzentren an verschiedenen Universitätsstandorten ab dem 1. Januar 2022 bei einer erfolgreichen wissenschaftlichen Begutachtung in eine dauerhafte Förderung zu überführen. KI-Kompetenzzentren sind dabei Zusammenschlüsse von Teilbereichen einer oder mehrerer Hochschulen unter Federführung einer koordinierenden Hochschule. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können ebenfalls Teil eines solchen Zusammenschlusses sein. Bund und Sitzland fördern das jeweilige KI-Kompetenzzentrum im Verhältnis 50:50. Für die institutionelle Förderung der fünf KI-Kompetenzzentren stellt der Bund jährlich insgesamt bis zu 50 Mio. Euro (bei einem jährlichen Höchstbetrag pro KI-Kompetenzzentrum zwischen 7,5 und 12,5 Mio. Euro), das jeweilige Sitzland eine Förderung in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Weiterentwicklung des DFKI, des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz, wird dazu parallel vorangebracht.
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