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12.02.2004 14:57

HRK fordert vorrangige Förderung der Hochschulen

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Rückgrat des Wissenschaftssystems viel zu lange vernachlässigt

    Die deutschen Hochschulen bilden das Rückgrat des deutschen Wissenschaftssystems. Entsprechend müssen sie gefördert werden. Dies forderte der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 10. Februar in Bonn und verabschiedete im Zusammenhang mit den laufenden hochschulpolitischen Diskussionen die folgenden Acht Thesen:

    1. Der Senat der HRK begrüßt die wissenschafts- und hochschulpolitische Diskussion und das Bekenntnis der Bundesregierung zur Steigerung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf drei Prozent des BIP bis 2010. Es wird damit ausdrücklich anerkannt, dass die deutschen Hochschulen deutlich unterfinanziert sind. Deshalb müssen die Investitionssteigerungen in erster Linie den Hochschulen zugute kommen. Diese zusätzlichen Mittel sollten insbesondere zur Förderung von spezifischen Forschungsprojekten auch in Institutions-übergreifenden Verbünden, zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zur Unterstützung von Berufungen, zur institutionellen Förderung der Hochschulen, zur Sicherung ihrer personellen sowie technischen und baulichen Infrastruktur eingesetzt werden. Solche Förderstrukturen sollten sich an den international anerkannten Kriterien der DFG orientieren. Die HRK wird sich nachdrücklich durch Vorschläge an der Gestaltung entsprechender Ausschreibungsverfahren beteiligen.

    2. Die Erklärungen der Politik sowie die Absicht der Förderung von "Elite-Universitäten" stehen in erheblichem Gegensatz zu der zunehmend unhaltbaren Situation der Hochschulen in Deutschland, die wegen einer anhaltenden Kürzungspolitik sowohl des Bundes als auch der Länder Leistungsverluste in Forschung und Qualitätseinbußen in der Ausbildung befürchten lässt. Insofern steht die Glaubwürdigkeit der Erklärungen und Ankündigungen einer Innovationsoffensive auf dem Spiel, denn auch die Bundesregierung hat erst vor wenigen Wochen Kürzungen der Haushaltsansätze für den Hochschulbau und die Projektförderung verfügt, von denen die Hochschulen erheblich betroffen sind.

    3. Das Hochschulsystem in Deutschland erbringt schon jetzt auch international wahrgenommene Spitzenleistungen sowohl in der Forschung als auch in der Lehre, zeichnet sich aber auch durch ein im internationalen Vergleich ungewöhnlich breites Spektrum mit hohem Leistungsniveau aus. Wenngleich die verstärkte Förderung von Spitzenleistungen in Hochschulen im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zweifellos wünschenswert ist, so darf dies keinesfalls durch bloße Umverteilung von Mitteln zu Gunsten einiger Spitzeneinrichtungen geschehen; erhebliche zusätzliche Mittel sind daher erforderlich.

    4. Verstärkte Entwicklung auch international sichtbarer Spitzenleistungen kann nur in einem wissenschaftsadäquaten Wettbewerb erfolgen, für den die erforderlichen Voraussetzungen hergestellt werden müssen. In diesem Wettbewerb müssen die wissenschaftlichen Leistungen von Fächern und individuellen Wissenschaftlern ausschlaggebend für finanzielle Förderung sein, nicht jedoch Qualitätsurteile über ganze Hochschulen. Der HRK-Senat unterstützt daher alle Entwicklungen und Maßnahmen, die der Profilbildung von Hochschulen und damit einer stärkeren Differenzierung innerhalb des Hochschulsystems dienen.

    5. Wichtige Voraussetzung für den wissenschaftsadäquaten Wettbewerb ist ein deutlicher Rückzug des Staates aus der Detailsteuerung zu Gunsten der Entscheidungsspielräume von Leitungsorganen der Hochschulen. Dringlich zu behebende Wettbewerbshindernisse sind u.a. die Vorgaben des Dienst- und Tarifrechts, fehlende Budgethoheit, Bauherreneigenschaft und Dienstherreneigenschaft für das gesamte Personal, das Kapazitätsrecht und das Fehlen eines Auswahlrechts der Hochschulen für ihre Studierenden.

    6. Forschungsförderung ist im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland weiterhin eine staatliche Gemeinschaftsaufgabe. Auch die Finanzierung des Hochschulbaus muss daher in gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern bleiben, um die Unabhängigkeit der Forschung sowie die bauliche Entwicklung und die Ausstattung mit Großgeräten zu sichern.

    7. Spitzenhochschulen vereinen höchste wissenschaftliche Standards in einer Vielzahl von Disziplinen, ein breites wissenschaftliches Umfeld als Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Forschungsstrategien, sowie effiziente Strukturen zur Sicherung der Qualität in Lehre und Nachwuchsförderung. Im Interesse der institutionellen Sichtbarkeit, der Berufungsfähigkeit und der Einheit von Forschung und Lehre müssen diese Hochschulen in den Stand gesetzt werden, als Fokuspunkt für enge wissenschaftliche Kooperation mit der außeruniversitären Forschung am Ort zu dienen. Die Stärkung der Hochschule als Orte der Forschung muss ein erklärtes Ziel der Spitzenförderung sein.

    8. Der HRK-Senat erklärt seine Bereitschaft, an konkreten Schritten zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems auf Bundes- und Landesebene aktiv mitzuwirken.


    Weitere Informationen:

    http://www.hrk.de/beschluesse/3947.htm


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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