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04.01.2021 23:00

Ibrutinib mit Rituximab bei nicht vorbehandelter CLL: Hinweis auf Zusatznutzen gegenüber FCR

Jens Flintrop Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

    Ibrutinib mit Rituximab bei nicht vorbehandelter CLL: Hinweis auf Zusatznutzen gegenüber FCR
    Die neue Wirkstoff-Kombination verlängert das Gesamtüberleben bei Patienten in gutem Allgemeinzustand. Für andere Patientengruppen liegen keine Studiendaten vor.

    Die Kombination Ibrutinib plus Rituximab ist zur Therapie Erwachsener mit bislang nicht behandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) zugelassen. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun untersucht, welche Vor- und Nachteile diese Wirkstoff-Kombination für die Patientinnen und Patienten hat. Demnach gibt es für Betroffene, die auch mit der Chemo-Immuntherapie FCR behandelt werden könnten, einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen gegenüber dieser zweckmäßigen Vergleichstherapie. Für Patienten, bei denen FCR oder eine andere Chemo-Immuntherapie wegen eines schlechteren Allgemeinzustands nicht infrage kommt, liegen keine Studiendaten vor. Ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt.

    Studiendaten nur zu einer von drei Fragestellungen

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat drei Gruppen von Patientinnen und Patienten unterschieden. Für die erste – und zugleich größte – besteht die zweckmäßige Vergleichstherapie aus Fludarabin + Cyclophosphamid + Rituximab (FCR). Diese Chemo-Immuntherapie wird in der Regel nur bei einem guten Allgemeinzustand gegeben. Für die zweite Gruppe kommt FCR nicht infrage, wohl aber eine andere Chemo-Immuntherapie. In der dritten Gruppe sind Chemo-Immuntherapien generell nicht angezeigt, etwa wegen des Mutationsstatus der Betroffenen. Hier besteht die zweckmäßige Vergleichstherapie aus Ibrutinib alleine.

    Nur zu der Frage, ob Ibrutinib plus Rituximab den Betroffenen der ersten Patientengruppe einen Zusatznutzen gegenüber FCR bietet, hat der Hersteller in seinem Dossier Daten vorgelegt. Sie stammen aus der noch laufenden Studie ECOG-E1912, die er nicht selbst durchführt, aber auch schon in seinem Zulassungsantrag herangezogen hat. Für die vorliegende Bewertung sind die Daten von etwa 40 Prozent der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer relevant.

    Gesamtüberleben verlängert

    Bei Patientinnen und Patienten, für die eine FCR-Therapie infrage kommt, zeigt sich für das Gesamtüberleben ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen. In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen gibt es für die Gesamtrate der schweren Nebenwirkungen und für die Abbrüche wegen Nebenwirkungen jeweils einen Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden, einmal geringen und einmal beträchtlichen Ausmaßes. Bei den schweren und den nicht schwerwiegenden / nicht schweren Nebenwirkungen zeigen sich überwiegend positive Effekte. Zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität liegen keine Ergebnisse vor.

    In der Gesamtschau gibt es für Patientinnen und Patienten mit nicht vorbehandelter CLL, für die eine Therapie mit FCR infrage kommt, einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen von Ibrutinib plus Rituximab gegenüber FCR. Für die übrigen Betroffenen liegen keine Daten vor, sodass ein Zusatznutzen gegenüber der jeweiligen zweckmäßigen Vergleichstherapie hier nicht belegt ist.

    Vielversprechende Therapieoption

    „Damit steht einer relativ großen Gruppe von Menschen mit chronischer lymphatischer Leukämie nun eine Chemotherapie-freie Behandlungsalternative offen, die einen klaren Überlebensvorteil mit sich bringt“, so Volker Vervölgyi aus dem Ressort Arzneimittelbewertung des IQWiG. „Das ist erfreulich, denn in den bisherigen frühen Nutzenbewertungen für unbehandelte CLL haben wir gegenüber FCR noch keinen Zusatznutzen gesehen.“

    G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

    Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.

    Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.


    Originalpublikation:

    https://www.iqwig.de/de/projekte-ergebnisse/projekte/arzneimittelbewertung/2020/...


    Weitere Informationen:

    https://www.iqwig.de/de/presse/pressemitteilungen/2020/ibrutinib-mit-rituximab-b...


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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