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15.01.2021 10:51

Startschuss für „Invest BW“: Antragstellung ab sofort möglich

Aylin-Diana Gabereder Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

    Ab sofort können Anträge für das branchenoffene Programm „Invest BW“ für Unternehmen aller Größen gestellt werden. Das Land stellt dafür insgesamt 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ bereit.

    „Mit dem größten branchenoffenen einzelbetrieblichen Innovations- und Investitionsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs wollen wir unserer von der Pandemie stark gebeutelten Wirtschaft einen kräftigen Schub geben und Investitionen in Zukunftstechnologien vorantreiben“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (15. Januar) anlässlich des Förderstarts. „Wir dürfen keine Zeit verlieren, damit wir die wirtschaftlichen Folgen der Krise möglichst geringhalten und schließlich gestärkt aus der Krise hervorgehen können.“ Gerade in der schwierigen Zeit des anhaltenden Lockdowns sei der mit Hochdruck vorangetriebene Antragsstart ein wichtiges Signal für die Unternehmen im Land.

    „Mit ‚Invest BW‘ bieten wir unseren Unternehmen Perspektiven sowie schnelle und unbürokratische Unterstützung. Wir wollen eine starke konjunkturelle Hebelwirkung erzielen und einen wichtigen Beitrag leisten, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu halten“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Der globale Innovationswettbewerb gewinne zunehmend an Härte. Wenn Baden-Württemberg seine Position als eine der führenden Innovationsregionen Europas auch in Zukunft erhalten wolle, müsse gezielt in Zukunftstechnologien investiert werden, denn davon hänge die künftige wirtschaftliche Stärke ab. „Wir setzen daher mit aller Kraft auf Innovationen und Investitionen, um den Standort Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken und fit für die Zukunft zu machen“, so die Ministerin weiter.

    „Viele Unternehmen mussten ihre Innovationsanstrengungen und Investitionen aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs im vergangenen Jahr vorübergehend stark reduzieren oder gar einstellen. Hier setzen wir mit ‚Invest BW‘ an und unterstützen gezielt unseren Mittelstand. Denn innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse sowie Investitionen für technologische Transformation und Nachhaltigkeit sind der beste Weg, um wirtschaftlich gestärkt aus der Pandemie zu kommen“, sagte Hoffmeister-Kraut.

    Ab sofort können Anträge für die einzelbetriebliche Innovations- und Investitionsförderung beim beauftragten Projektträger „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ auf der Internetseite www.invest-bw.de eingereicht werden. Weitere Details und detaillierte Anforderungen zur Auswahl und Bewertung der Anträge sind in den Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums festgelegt. Eine Antragstellung ist in beiden Förderlinien fortlaufend möglich.

    Informationen zu den beiden Förderlinien:

    Innovationsförderung:
    Für Innovationsvorhaben beträgt der maximale Förderzuschuss fünf Millionen Euro. Im Rahmen der Innovationsförderung können Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen gefördert werden. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen in Baden-Württemberg erreicht werden.

    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße. KMU erhalten demnach besonders attraktive Förderkonditionen und können in Verbundvorhaben bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.

    Investitionsförderung:
    In der Investitionsförderung können Unternehmen Zuschüsse bis maximal eine Million Euro erhalten. Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind branchenübergreifend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg. Der Regelfördersatz in der Investitionsförderung beträgt unabhängig von der Unternehmensgröße zehn Prozent. Zusätzlich sind Förderaufschläge in Form eines Nachhaltigkeitsbonus oder für Projekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg möglich. Der Höchstfördersatz beträgt 25 Prozent.

    Die Investitionsvorhaben müssen dazu geeignet sein,
    ⦁ eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz oder der Flexibilität des Unternehmens
    zu ermöglichen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern,
    ⦁ zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial)
    beizutragen und einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung zu
    leisten,
    ⦁ zur nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung des Unternehmens
    beizutragen,
    ⦁ die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen aktiv zu fördern.

    Weitere Informationen:
    Die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen des Strukturwandels durch die Digitalisierung, Maßnahmen zum Klimaschutz und die Transformation der Automobilwirtschaft sind ungebrochen. Durch die Ausbreitung der Corona-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 haben sich die Auswirkungen teilweise dramatisch verschärft.

    Um die Unternehmen hier zu unterstützen, werden finanzielle Mittel für Forschungsaktivitäten und Zukunftsinvestitionen in Form direkter Zuschüsse bereitgestellt. „Invest BW“ schafft wirkungsvolle Anreize, um in wichtige Zukunftsfelder zu investieren, neue Wertschöpfung im Land zu generieren und Arbeitsplätze zu sichern.

    Die Landesregierung hatte mit dem zweiten Nachtrag zum Doppelhaushalt am 23. September 2020 das Maßnahmenpaket „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Bereits am 15. Dezember 2020 hatte die Landesregierung die Eckpunkte für „Invest BW“ beschlossen. Nach der Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags zur Entnahme der ersten Tranche in Höhe von 150 Millionen Euro kann das Förderprogramm jetzt starten.

    Weitere Informationen zu „Invest BW“ finden Sie unter www.invest-bw.de sowie https://t1p.de/lnvj und https://t1p.de/ji01.


    Weitere Informationen:

    http://www.invest-bw.de
    https://t1p.de/lnvj
    https://t1p.de/ji01


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter
    Wirtschaft
    überregional
    Kooperationen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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