Angesichts der Covid-19-Pandemie stehen die Hochschulen in Deutschland vor der besonderen Aufgabe, die zum Ende des laufenden Wintersemesters anstehenden Abschlussprüfungen rechtssicher durchzuführen. Sie müssen in einer sich rasch verändernden Pandemiesituation deshalb in der Lage sein, flexibel und hoch adaptiv zu reagieren und Prüfungen entsprechend in Präsenz oder in digitaler Form anzubieten. Darauf weist die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) heute in Berlin hin.
HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: „Die Länder müssen noch bestehende rechtliche Unsicherheiten rund um das Thema „digitale Prüfungen“ durch entsprechende Verordnungen beseitigen, um den Hochschulen ausreichende Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Einige Länder haben bereits entsprechende Verordnungen erlassen oder sind dabei, sie vorzubereiten. In der Mehrheit fehlen solche Regelungen jedoch. Es reicht dabei nicht aus, die Verordnungen nur prüfungsrechtlich zu konzipieren, vielmehr müssen Datenschutz, Datensicherheit und arrondierende Fragen mitgeregelt sein.“
Die HRK betont, dass die Wahl der Prüfungsform im Einzelfall von der Hochschule bzw. den intern zuständigen Einheiten zu treffen sei. In die Entscheidung müssten Aspekte des Infektionsschutzes und der praktischen Durchführbarkeit ebenso einfließen wie Fragen der technischen Realisierbarkeit (etwa Zugang zum Internet) oder prüfungsdidaktische Fragen.
Der durch die Pandemie entstandene gegenwärtige Zwang zu neuartigen Lösungen bietet aus Sicht der HRK auch Chancen: Die Hochschulen seien entschlossen, die vitale Frage verschiedener Prüfungsformate auch für eine Zeit nach der Pandemie zu diskutieren und dieses wichtige Thema im Sinne einer weiteren Stärkung von Studium und Lehre innovativ fortzuentwickeln. Dazu gehöre auch das Erproben neuer Prüfungsformate wie Open-Book-Prüfungen in digitalem Format.
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