Der RatSWD begrüßt die starke Verankerung der Forschung in der Datenstrategie der Bundesregierung. Potenziale der wissenschaftlichen Nutzung von Daten für evidenzbasierte Politikberatung werden betont. Die Registermodernisierung ist ein wichtiger Teil der Strategie. Dennoch sucht man in dem einen Tag später vom Bundestag verabschiedeten Registermodernisierungsgesetz vergeblich nach Forschungsklauseln. Eine stärkere Berücksichtigung der Wissenschaft in der anstehenden Registermodernisierung eröffnet aber Chancen für wegweisende gesellschaftsrelevante Forschung. Der RatSWD fordert daher, die in der Datenstrategie vorgeschlagenen Forschungsklauseln bei künftigen Gesetzesinitiativen umzusetzen.
Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrer am 27.01.2021 verabschiedeten Datenstrategie[1] die Rolle der Wissenschaft betont. Sie erkennt, dass wissenschaftliche Forschung unerlässlich ist, um bestehende Datenbestände – jenseits von Individualinteressen – für Gemeinwohl und Wohlstand zu nutzen. Datenzugänge für die Wissenschaft, auch zu administrativen Daten, sollen danach ausgebaut werden. Bei neuen Gesetzgebungsvorhaben soll künftig geprüft werden, in welchem Umfang forschungsfreundliche, barrierefreie Zugangsregeln (sog. Forschungsklauseln) für die unabhängige wissenschaftliche Forschung geschaffen werden können (siehe Datenstrategie der Bundesregierung, S. 20). Weiterhin sollen die Bundesministerien in ihren nachgelagerten Bereichen und Einrichtungen Forschungsdatenzentren (FDZ) errichten bzw. ausbauen, sofern dies fachlich erforderlich erscheint (S. 61). Die Datenstrategie orientiert sich damit an dem vom RatSWD etablierten und bewährten Modell dezentraler FDZ, die der Wissenschaft einen datenschutzkonformen und qualitätsgesicherten Zugang zu Forschungsdaten ermöglichen. Insgesamt werden wichtige Forderungen aufgegriffen, die der RatSWD in seinem Positionspapier zu dem Eckpunktepapier der Datenstrategie der Bundesregierung und bei der Anhörung im Bundeskanzleramt am 23.01.2020 zur Datenstrategie dargelegt hat.[2]
Mit dem nur einen Tag nach Veröffentlichung der Datenstrategie am 28.01.2021 vom Bundestag beschlossenen Registermodernisierungsgesetz wurden erste Maßnahmen der Datenstrategie zur Registermodernisierung angegangen. Jedoch wurde hier bereits eine Chance vertan, einen besseren Datenzugang für die Wissenschaft im Sinne der Datenstrategie umzusetzen. Mit dem Registermodernisierungsgesetz soll die Steuer-Identifikationsnummer, die bereits jetzt in den relevanten Registern für die Ermittlung der Steuer geführt wird, als ein übergreifendes "Ordnungsmerkmal" für weitere Register eingeführt werden, wie zum Beispiel im Melderegister oder im Personenstandsregister.
Entgegen zahlreicher Appelle aus der Wissenschaft sollen diese ID und die Registerdaten, die diese nutzen, nur mit einer engen Zweckbindung auf den behördlichen Kontext verwendet werden dürfen. Wenngleich dies angesichts der öffentlichen Diskussion nachvollziehbar ist, hätte sich der RatSWD vor dem Hintergrund der Datenstrategie etwas mehr Weitblick gewünscht: Bei der Vielzahl der zur Einführung der ID erforderlichen Fachgesetzesänderungen blieb die Chance ungenutzt, Forschungsklauseln zu ergänzen. Die Verweise der Wissenschaft auf die großen Potenziale datenschutzkonformer Nutzung von Registerdaten durch die wissenschaftliche Forschung, wie sie in vielen anderen europäischen Ländern längst üblich ist, wurden nicht berücksichtigt.
Damit steht das Registermodernisierungsgesetz im direkten Spannungsverhältnis mit den Zielen der kurz zuvor veröffentlichten Datenstrategie der Bundesregierung. Selbst bereits vorhandene Informationsquellen, wie Melderegister, Steuer- und Bildungsdaten, bleiben weiter nur eingeschränkt oder überhaupt nicht für die wissenschaftliche Forschung zugänglich und müssen teils auch erst aufgebaut werden (wie z.B. ein Bildungsregister). In der Folge werden wissenschaftliche Potenziale beschränkt und unabhängige auf empirischer Evidenz basierte Politikberatung verhindert. Dies schadet nicht nur dem Wissenschaftsstandort Deutschland und der verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit. Es wirkt sich auch zum Nachteil für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Wirtschaft aus, denen die Ergebnisse innovativer und unabhängiger Forschungsergebnisse zugutekämen. Durch verbesserte Datenzugänglichkeit würde nicht nur datengestützte Forschung und Stichprobenziehung in Deutschland ermöglicht, auch internationale Vergleiche ließen sich durch die Analysen von Registerdaten besser durchführen. Gleichzeitig könnte die Wissenschaft ihre Datenkompetenzen in die Fortentwicklung der Register einbringen und damit die Qualität der administrativ genutzten Registerdaten weiter verbessern.
Der RatSWD fordert, dass der Zugang zu Daten für die Wissenschaft, wie in der Datenstrategie der Bundesregierung formuliert, künftig konsequent umgesetzt wird. Dies kann durch Forschungsklauseln in zukünftigen Gesetzesvorhaben oder – besser noch – durch ein innovatives „Forschungsdatengesetz“ erreicht werden. Eine Arbeitsgruppe des RatSWD wird in den kommenden Monaten die Potenziale und Rahmenbedingungen eines wissenschaftlichen Zugangs und von Verknüpfungen von Registerdaten dokumentieren und darauf aufbauend Empfehlungen erarbeiten.
[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/datenstrategie-der-bundesregierung-...
[2] https://www.konsortswd.de/aktuelles/pressemitteilungen/28012020/
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Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) berät seit 2004 die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der Forschungsdateninfrastruktur für die empirischen Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften. Im RatSWD arbeiten zehn durch Wahl legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der sozial-, verhaltens- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachdisziplinen mit zehn Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten Datenproduzenten zusammen.
Der RatSWD ist Teil des Konsortiums für die Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften (KonsortSWD) in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Er versteht sich als institutionalisiertes Forum des Dialoges zwischen Wissenschaft und Datenproduzenten und erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen. Dabei engagiert er sich für eine Infrastruktur, die der Wissenschaft einen breiten, flexiblen und sicheren Datenzugang ermöglicht. Diese Daten werden von staatlichen, wissenschaftsgetragenen und privatwirtschaftlichen Akteuren bereitgestellt. Derzeit hat der RatSWD 38 Forschungsdatenzentren (Stand: Dezember 2020) akkreditiert und fördert deren Kooperation. | https://www.ratswd.de
https://www.konsortswd.de/ratswd/agenda/arbeitsgruppen/registerdaten/ RatSWD Arbeitsgruppe Registerdaten
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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