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25.02.2004 09:32

31. März 2004: Bewerbungsschluss an der Bucerius Law School

Benedikt Landgrebe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH

    An der Bucerius Law School - der ersten privaten Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland - können ab dem 1. Oktober 2004 wieder 100 neue Studentinnen und Studenten ihr Jurastudium aufnehmen. Bewerbungsschluss hierfür ist der 31. März 2004. Die Studienplätze werden ausschließlich durch ein Auswahlverfahren mit schriftlichem (8. Mai) und mündlichem Teil (9./10. Juli) vergeben. Auf einen Studienplatz kamen in den letzen Jahren in etwa vier Bewerber.

    Am 11. März 2004 von 10.30 bis 14.00 Uhr sind alle Interessenten zu einem Schnuppertag eingeladen, an dem Professoren Probevorlesungen halten. Informationen über die Hochschule und den Studienablauf, eine verfassungsrechtliche Vorlesung und eine kleine praktische Einführung ins Jurastudium stehen auf dem Programm. Anmeldungen zum Schnuppertag sowie ausführliche Informationen über die Bewerbung und das Auswahlverfahren erhält man unter www.law-school.de Interessenten können sich hier auch online für einen Studienplatz bewerben.

    Die Bucerius Law School bietet ihren Studierenden ein praxisnahes und international ausgerichtetes Jurastudium. Ein hervorragendes Betreuungsverhältnis, sehr gut ausgestattete Hörsäle sowie eine rund um die Uhr geöffnete Bibliothek sorgen für optimale Studienbedingungen. Ein strukturierter und intensiver Lehrplan ermöglicht ein effizientes und zügiges Studium. Integraler Bestandteil der Ausbildung sind ein das Fachstudium ergänzendes Studium generale, wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen sowie ein Fremdsprachenprogramm. Nach zwölf Trimestern, also nur knapp 4 Jahren, absolvieren Studierende der Bucerius Law School das Erste Juristische Staatsexamen. Schon nach zehn Trimestern - inklusive eines Studienaufenthalts im Ausland von einem Trimester - wird der Bachelor of Laws (L.L.B.) verliehen. Die Hochschule bietet darüber hinaus die Möglichkeit zur Promotion und Habilitation.

    Die Studiengebühren an der ausschließlich privat finanzierten Hochschule betragen EUR 3.000,- pro Trimester, wobei der Hauptteil der Finanzierung der Hochschule durch die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius und durch Zuwendungen von Kanzleien, Unternehmen und Stiftungen geleistet wird. Um allen erfolgreichen Bewerbern ein Studium an der Bucerius Law School zu ermöglichen, bietet die Hochschule verschiedene Finanzierungshilfen an, unter anderem einen Teilerlass der Studiengebühren für Bafög-Berechtigte und die Möglichkeit, die Gebühren erst mit Berufseinstieg an die Hochschule zu erstatten.

    Die Bucerius Law School ist eine Gründung der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius und hat am 1. Oktober 2000 ihren Studienbetrieb aufgenommen. Sie stellt einen privaten Beitrag zu einer Reform der Juristenausbildung dar und will zu Wettbewerb im Hochschulbereich anregen.

    Weitere Informationen zum Studium:
    Anja Timm, Studentensekretariat der Bucerius Law School:
    Tel. (040) 3 07 06 - 104 , Fax: (040) 3 07 06 - 115, E-Mail: info@law-school.de

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
    Benedikt Landgrebe, Tel: (040) 3 07 06 - 127, E-Mail: Benedikt.Landgrebe@law-school.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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