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04.03.2021 10:37

Mit Eignungsprüfung zum Master: Fernstudium Wirtschaftsrecht für beruflich Qualifizierte

Claudia Ehrlich Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Auch ohne Abitur oder Bachelor können beruflich Qualifizierte den Masterstudiengang „Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis“ an der Universität des Saarlandes absolvieren: Voraussetzung sind Berufsausbildung, einschlägige Praxiserfahrung und eine erfolgreiche Eignungsprüfung. Noch bis einschließlich 1. April ist eine Bewerbung für die Eignungsprüfung möglich. Für Studieninteressierte mit erstem Hochschulabschluss läuft die Bewerbungsfrist ab 1. April. Der Fernstudiengang wird von der Juristischen Fakultät der Universität des Saarlandes in Kooperation mit dem Fernstudienzentrum der TU Kaiserslautern angeboten und startet im Oktober 2021.

    Bisherige Erfahrungen im Studiengang „Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis“ zeigen, dass beruflich Qualifizierte schnell und erfolgreich ihr Studium abschließen. Der Fernstudiengang, der seit 2005 angeboten wird, vermittelt wirtschaftsjuristische Kenntnisse und Fertigkeiten zu Themen, mit denen Praktikerinnen und Praktiker bei ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind. Die Studierenden lernen die wichtigsten Regelungen und Zusammenhänge des Wirtschaftsrechts für Unternehmen, Verwaltungen und Behörden kennen. Auch erwerben sie die Fähigkeit, rechtliche Chancen und Gefahren im unternehmerischen Alltag zu erkennen, was vor kostspieligen Fehlern schützt. Das digitale Fernstudium ermöglicht ein zeitlich und örtlich unabhängiges Studieren flexibel neben Beruf und Familie.

    Für die Bewerbung zur Eignungsprüfung reichen Studieninteressierte ihre schulischen und beruflichen Qualifikationen ein und beschreiben ihre Motivation für das Studium. Sind die Voraussetzungen erfüllt, folgt die mündliche Eignungsprüfung: Im Dialog mit den Leitern des Studiengangs, Professor Michael Anton und Professor Stephan Weth, wird festgestellt, ob die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen der Interessierten für ein universitäres Masterstudium vorliegen.
    Auch für Studieninteressierte mit ausländischen Hochschulabschlüssen, die in Deutschland nicht anerkannt werden, ist der Studiengang interessant.

    Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung muss dem Juristischen Prüfungsamt der Universität des Saarlandes bis einschließlich zum 1. April 2021 zugesandt werden.
    Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten Hochschulabschluss läuft die Bewerbungsfrist ab 1. April bis 15. Juli.

    Nähere Informationen erhalten Interessierte unter http://www.uni-saarland.de/studium/angebot/weiterbildend/wirtschaftsrecht-unternehmenspraxis.html

    Fragen beantwortet:
    Dr. Evelyne Fauth
    Programmmanagement Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis
    +49 631 205-4938
    wr@disc.uni-kl.de


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Professor Michael Anton
    Koordinator Weiterbildung Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes, Tel. +49 (0) 681 302 2120, E-Mail: m.anton@mx.uni-saarland.de oder lehrstuhl.weth@uni-saarland.de


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-saarland.de/studium/angebot/weiterbildend/wirtschaftsrecht-untern... Informationen zum Masterstudiengang Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wirtschaftsvertreter, jedermann
    Recht, Wirtschaft
    überregional
    Studium und Lehre, wissenschaftliche Weiterbildung
    Deutsch


     

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