Die Erfahrungen in der Corona-Pandemie machen erneut deutlich, dass die Sicherung der Zukunftsfähigkeit von Studium und Lehre einer Reihe politischer Entscheidungen und erheblicher öffentlicher Investitionen bedarf. Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am Dienstag in einer digitalen Sitzung notwendige Maßnahmen von Bund und Ländern für die laufenden wie die kommenden Legislaturen benannt.
HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: „Die Pandemie-Situation zeigt zum wiederholten Male die große Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Hochschulen. Sie macht aber auch seit langem vorhandene strukturelle Defizite in den Rahmenbedingungen für Lehre und Studium sichtbar, die die Hochschulen nicht oder nicht dauerhaft aus eigener Kraft kompensieren können. Das diesbezügliche 10-Punkte-Papier des Senats wird Bund und Ländern zeitnah zugehen.
Wir werden mit Blick auf die anstehenden Wahlen auch sehr kritisch prüfen, ob die Parteien diese Fragen aufgreifen und glaubwürdige Lösungen anbieten. Die Leistungsfähigkeit der Lehre und die Attraktivität eines Hochschulstudiums entscheiden mit über die gesellschaftliche und ökonomische Zukunft Deutschlands.“
Der HRK-Senat fordert unter anderem eine Bund-Länder-Übereinkunft zur Digitalisierung der Hochschulen. Es gebe einen umfassenden Bedarf: Neben der Ausstattung von Arbeitsplätzen und Lehrräumen seien qualifiziertes Fachpersonal sowie die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller beteiligten Personengruppen entscheidend.
Die Hochschulen wollen digitale Elemente in Ergänzung der Präsenzlehre schrittweise ausbauen, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Die HRK verweist darauf, dass der damit verbundene erhöhte Aufwand bei den Lehrdeputaten berücksichtigt werden muss. Damit digitale Prüfungen künftig generell und insbesondere im Zusammenhang mit Teilzeitstudium, Fernstudium und internationalen Studierenden als Option zur Verfügung stehen, sind klare Rechtsgrundlagen auch bezüglich Datenschutz und Datensicherheit erforderlich. Der HRK-Senat drängt darauf, diese flächendeckend zu schaffen.
Vor dem Hintergrund der vielfach als unzureichend eingeschätzten Nothilfe-Förderung des Bundes in der Corona-Pandemie hält der Senat eine grundlegende Reform des BAföG, unter anderem mit einer Notfallkomponente, für notwendig. Der Senat fordert außerdem, angesichts der stark gefallenen Unterbringungsquote verstärkt in Wohnheime zu investieren und leistungsfähige Internetzugänge in Wohnheimen wie an den Hochschulen selbst sicherzustellen.
Strukturelle Hindernisse für internationale Studierende sind in der Pandemie einmal mehr erkennbar geworden. Das betrifft unter anderem die studentische Krankenversicherung und die Visavergabe. Diese Hindernisse müssen dringend abgebaut werden, so der HRK-Senat.
Der Senat fordert außerdem die notwendigen Mittel für eine qualitätsgeleitete Schaffung neuer Studiengänge für die Gesundheitsberufe, deren essenzielle Bedeutung die Pandemie besonders deutlich gemacht hat.
Im Urheberrecht sind sachgerechte Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Materialien für die Hochschullehre dauerhaft zu sichern, mit den Verwertungsgesellschaften sollen die offenen Vergütungsfragen abschließend geklärt werden, drängt der Senat.
Weiterhin hält der Senat eine grundlegende Modernisierung des seit langem reformbedürftigen Kapazitätsrechts für erforderlich, das nicht länger die qualitative Entwicklung der Lehre erschweren dürfe.
Für den Abbau des enormen Finanzierungsstaus beim Hochschulbau sowie die zusätzlichen Bedarfe durch Klimaschutzmaßnahmen und veränderte Raumkonzepte im Zuge der Umstrukturierung des Studiums fordert der Senat die Entwicklung tragfähiger Lösungen.
https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/entschliessung-gute-rahmenbedingu... Text der Entschließung des HRK-Senats
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