Auch Bürger*innen können sich testen lassen / Start in das dritte digitale Semester
Die Technischen Universität Berlin eröffnete am 12. April 2021 ein Corona-Schnelltestzentrum auf dem Campus Charlottenburg, um aktiv zur Pandemiebekämpfung beitragen zu können. Das öffentliche Testzentrum steht allen TU-Mitgliedern, Student*innen und Bürger*innen zur Verfügung. Es wird von „Medicare Testzentrum“ (https://www.covid-testzentrum.de/) betrieben. Der Kooperationspartner verantwortet bundesweit eine Vielzahl von Testzentren.
Das Testzentrum wurde auf dem Vorplatz des TU-Hauptgebäudes an der Straße des 17. Juni 135 in 10623 Berlin eingerichtet und hat von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Es ist per Fuß in kurzer Zeit vom U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz und S-Bahnhof Tiergarten erreichbar und auch vom S-Bahnhof Zoologischer Garten in zirka 10 Minuten.
Man kann sich einmal täglich kostenfrei testen lassen. Ein Test ist nach vorheriger Terminbuchung unter
https://medicare-berlin-tu.ticket.io/brcdjj4m/?onlyTag=kostenlos
möglich. Es können sich alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland einmal täglich kostenfrei testen lassen. Sollte kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden sein, jedoch eine deutsche Krankenversicherung (gesetzlich oder privat), besteht ebenfalls der Anspruch auf eine tägliche kostenfreie Testung.
„Das Testzentrum sehen wir als wichtigen Baustein in der Bekämpfung der Pandemie. Es ist ein Service für unsere Mitglieder und für alle Berliner*innen. Ich freue mich sehr, dass wir es in so kurzer Zeit auf die Beine gestellt haben. Es soll sowohl unseren Mitarbeiter*innen, die unabdingbare Aufgaben vor Ort erledigen müssen, als auch Student*innen für sehr kleine Praxisangebote in Präsenz helfen, diese notwendigen Arbeiten auf dem Campus durchführen zu können. Mit der Testmöglichkeit ist explizit nicht die Aufforderung oder Möglichkeit verbunden, wieder mehr in Präsenz zu arbeiten oder mehr Lehrveranstaltungen, Prüfungen usw. in Präsenz durchzuführen. Das Arbeiten im Homeoffice hat für die gesamte TU Berlin weiterhin Priorität, und wir starten auch jetzt in unser drittes digitales Semester. Das Testen kann nur als ein Baustein von vielen gelten, um Schritt für Schritt die Pandemie einzudämmen. Die Vermeidung von physischen Kontakten, die Einhaltung der strengen TU-Hygieneregeln und eine fortschreitende bundesweite Impfkampagne sind weitere Schritte, die wir gemeinsam gehen müssen“, so Prof. Dr. Christian Thomsen, Präsident der TU Berlin.
In seiner Sondersitzung am 27.03.2021 hat der Berliner Senat eine Änderung der Zweite[n] SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/) beschlossen, die am 01.04.2021 in Kraft getreten ist. Die Änderung sieht die Verpflichtung aller Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in Präsenz arbeiten, zwei Mal wöchentlich ein Testangebot für einen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, einschließlich solchen zur Selbstanwendung unter Aufsicht, zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren (vgl. § 6a Abs. 1 Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Stand 01.04.2021).
Weiterführende Informationen der TU Berlin zum Testzentrum:
https://www.tu.berlin/themen/coronavirus/corona-schnelltestzentrum-tu-berlin/
Begrüßungsrede des Präsidenten zum Start in die digitale Vorlesungszeit des Sommersemesters 2021:
https://www.tu.berlin/nachrichtendetails/herzlich-willkommen-im-sommersemester-2...
Mehr Informationen erteilt Ihnen gern:
Stefanie Terp
Pressesprecherin der TU Berlin
pressestelle@tu-berlin.de
0172 314 6639
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Kooperationen, Organisatorisches
Deutsch
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