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20.05.2021 09:42

Auf dem Weg zu einem Berliner Veranstaltungs(sicherheits)gesetz

Dr. Klauspeter Strohm Akademische Angelegenheiten, Weiterbildung
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

    Prof. Dr. Ulrich Stelkens spricht sich für eine Ausweitung des geplanten Berliner Veranstaltungssicherheitsgesetzes aus.

    Herr Prof. Dr. Ulrich Stelkens, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, hat am 19. Mai 2021 auf Einladung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin, im Rahmen des „Stakeholder-Forums zum Berliner Veranstaltungssicherheitsgesetz“ an der Online-Podiumsdiskussion „Veranstaltungssicherheit für Berlin – ein Gesetz für die Veranstaltungshauptstadt“ teilgenommen. Hintergrund der Veranstaltung war die Diskussion eines von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erarbeiteten Eckpunktepapiers zu einem Berliner Veranstaltungssicherheitsgesetz. Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist, klare Zuständigkeiten für die Zulassung von Großveranstaltungen und der in diesem Zusammenhang zu erarbeitenden Sicherheitskonzepte zu regeln und so die Sicherheit von Veranstaltungen zu gewährleisten.

    In der Diskussion begrüßte Prof. Dr. Ulrich Stelkens das Anliegen des Berliner Veranstaltungssicherheitsgesetzes, sprach sich jedoch dafür aus, den Gegenstand des Gesetzes auszuweiten. Ein solches Gesetz sollte sich zunächst nicht nur auf Regelungen über Verfahren zur Genehmigung von Großveranstaltungen beschränken, sondern auch die Phase der Durchführung der Veranstaltung erfassen. So sollte es klare Regeln treffen, welche Behörde für sicherheitsrelevante Anordnungen gegenüber dem Veranstalter verantwortlich ist, wenn beim Verlauf der Veranstaltung konkrete Sicherheitsprobleme auftreten. Ferner sollte erwogen werden, den Fokus des Gesetzes nicht (nur) auf Sicherheitsfragen legen, sondern auch die Frage regeln, wer darüber entscheidet, welche Veranstalter zu welchen Zwecken wann welche öffentlichen Straßen, Plätze, Grünanlagen, Festplätze o. ä. für die Durchführung von Veranstaltungen nutzen können. Damit wäre das Gesetz nicht nur ein Veranstaltungssicherheitsgesetz, sondern ein echtes „Großveranstaltungsgesetz“, das etwa auch die zunehmend virulent werdende Frage der Auswahlkriterien bei „Bewerberüberhang“ regelt – also das Problem, welche Behörde nach welchen Kriterien darüber entscheidet, welchem Veranstalter der „Zuschlag“ zu erteilen ist, wenn mehrere Veranstalter zur selben Zeit am selben Ort (derselben „attraktiven Location“) eine Veranstaltung (z. B. einen Weihnachtsmarkt) durchführen wollen.

    Prof. Dr. Ulrich Stelkens hat 2015 (gemeinsam mit Thorsten Perabo) ein umfassendes Gutachten zu Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen im öffentlichen (Straßen-)Raum erstellt (veröffentlicht in: D. Kugelmann [Hrsg.], Verfahrensrecht für die Sicherheit von Großveranstaltungen, 2015, S. 11 – 150) und bereits mehrere Weiterbildungsveranstaltungen zu diesem Thema und zu Fragen der Nutzung des öffentlichen (Straßen-)Raums allgemein an der Universität Speyer durchgeführt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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