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15.03.2004 16:32

"Die janusköpfige Rechtsnatur der Universität - ein deutscher Irrweg?"

Michael Seifert Hochschulkommunikation
Eberhard Karls Universität Tübingen

    Öffentliche Podiumsdiskussion mit Wissenschaftsminister Peter Frankenberg

    Vom 18. bis 20. März führt die Arbeitsgruppe Fortbildung im Sprecherkreis der Universitätskanzler eine Fortbildungstagung durch, die unter dem Thema steht: "Die janusköpfige Rechtsnatur der Universität - ein deutscher Irrweg?". Im Rahmen der Tagung findet am Samstag, den 20. März 2004, 11.00 Uhr im Großen Senat der Neuen Aula, Wilhelmstr. 7, eine Podiumsdiskussion statt, zu der die Öffentlichkeit und die Vertreter der Medien sehr herzlich eingeladen sind. Auf dem Podium wird sitzen: Prof. Dr. Ulrich Battis, Humboldt-Universität zu Berlin, früher Rektor der Fernuniversität Gesamthochschule Hagen; Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen, Universität Münster, früher Präsident der Hochschulrektorenkonferenz; Prof. Dr. Peter Frankenberg, Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg; Thomas Oppermann, früherer Wissenschaftsminister von Niedersachsen; Prof. Dr. Eberhard Schaich, Rektor der Universität Tübingen.

    Im Mittelpunkt von Hochschulentwicklung und Hochschulreform stehen Fragen der wissenschaftsadäquaten und effizienten Hochschulsteuerung und damit immer auch die Rolle von Staat und Hochschule. Das Hochschulrahmengesetz kennzeichnet den Regeltypus der Hochschule als Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatlicher Einrichtung. Dahinter steht die Vorstellung, dass sich die Aufgaben in einen autonomen und aufsichtsfreien wissenschaftlichen und einen der Fachaufsicht des Staates unterliegenden wirtschaftlichen Formenkreis untergliedern lassen. Die Meinungen darüber, ob dieser Regeltypus funktionell überzeugen und zukunftsfähig ist, gehen weit auseinander. Die Befürworter weisen auf den besonderen Schutz der gesicherten Freiheit von Forschung und Lehre hin - der Staat hat im wissenschaftlichen Bereich keine Interventionsrechte. Er nimmt jedoch seine Verantwortung gegenüber dem hauptsächlich finanzierenden Steuerzahler durch die Aufsicht in wirtschaftlichen Angelegenheiten wahr. Die Kritiker dieses deutschen Sonderweges machen geltend, dass bei vielen strategischen Hochschulzielen akademische und wirtschaftliche Elemente in einer ganz engen wechselseitigen Verknüpfung stehen, die eine Aufspaltung der Verantwortlichkeiten nicht zulassen. Von besonderer Aktualität ist das Thema gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Novellierung des Hochschulgesetzes in Baden-Württemberg.

    Für Rückfragen:
    Dr. Andreas Rothfuß, Kanzler der Universität Tübingen
    Telefon: 07071 29-72515
    E-Mail: andreas.rothfuss@uni-tuebingen.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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