Der AFT hat in seinem Positionspapier Berufungen (https://allgemeiner-fakultaetentag.de/2019/01/10/positionspapier-berufungen/) vom 10. Januar 2019 die Verantwortung und Kompetenz der Berufungskommission und der betroffenen Fakultät für das Berufungsverfahren betont. In Ergänzung dieses Papiers nimmt der AFT zur Besetzung der Berufungskommissionen Stellung.
Die Stellungsnahme umfasst folgende Punkte:
• Die Berufungskommissionen sind von den Fakultäten so zu besetzen, dass die Ent-scheidungsmaßgeblichkeit sowohl der fachkundigen Mitglieder der Berufungskommis-sion als auch der Mitglieder, die der institutionell betroffenen Fakultät angehören, ge-währleistet ist.
• In Fragen der Befangenheit dienen die Kriterien der DFG (10.201 – 4/10) als Grundla-ge. Diese Kriterien müssen fachspezifisch konkretisiert werden. Hierzu können Emp-fehlungen der jeweiligen Fakultätentage dienen. So differenziert etwa der Fakultäten-tag Informatik in seiner Position von 2020 in der Frage der Befangenheit wegen ge-meinsamer Publikationen zwischen Sammelpublikationen und Forschungspublikatio-nen. Bei gemeinsamen Projekten unterscheidet er zwischen der bloßen Mitgliedschaft in Großverbünden und der Mitwirkung in Teilprojekten innerhalb des Verbunds. Eine Differenzierung nach Umfang und Intensität einer Zusammenarbeit sollte durch die Be-rufungskommission immer auch im Kontext der jeweiligen wissenschaftlichen Commu-nity erfolgen.
• Die Entscheidung, ob die Besorgnis der Befangenheit eines Mitglieds der Berufungs-kommission vorliegt oder nicht, muss die Berufungskommission treffen. Die Gründe für eine Verneinung müssen schriftlich dokumentiert werden.
Dr. Florian Marthaler
https://allgemeiner-fakultaetentag.de/2021/07/15/positionspapier-besetzung-von-b...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
fachunabhängig
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Studium und Lehre
Deutsch
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