Rund 900 Exmatrikulationen mehr als zu vergleichbaren Zeitpunkten im Sommersemester der Vorjahre registrierte die Abteilung Studium und Lehre bei der diesjährigen Rückmeldung der Studierenden. Von den 900 Exmatrikulationen wurden rund 300 wegen Studienabschluss etc. durchgeführt. Für etwa 600 waren auch andere Gründe angegeben, die vermuten lassen, dass die zu erwartenden Studiengebühren Anlass zum Verlassen der Uni waren.
Kassel. Rund 900 Exmatrikulationen mehr als zu vergleichbaren Zeitpunkten im Sommersemester der Vorjahre registrierte die Abteilung Studium und Lehre bei der diesjährigen Rückmeldung der Studierenden. Von den 900 Exmatrikulationen wurden rund 300 wegen Studienabschluss etc. durchgeführt. Für etwa 600 waren auch andere Gründe angegeben, die vermuten lassen, dass die zu erwartenden Studiengebühren Anlass zum Verlassen der Uni waren. Die Anzahl der bisherigen Exmatrikulationen ist nicht unerheblich gestiegen; hatten sich im Vorjahr zum Sommersemester 59 Studierende exmatrikuliert, waren es jetzt 952. Das Land Hessen hat ein sogenanntes Studienguthaben-Gesetz erlassen, das Studierenden eine bestimmte Anzahl von Hochschulsemestern kostenfrei ermöglicht. Sind diese Zeiten überschritten, sind im ersten Semester nach Überschreitung 500 Euro Studiengebühren zu entrichten.
An der Kasseler Universität haben sich mit Stand 19.März 14.356 Studentinnen und Studenten zurückgemeldet. Im Vergleich: Im Sommersemester 2003 waren es 16.901. Nach Auskunft von Marion Schomburg, der Leiterin der Abteilung, wird jedoch mit einer Gesamtzahl von rund 15.000 bis 15.500 Studierenden gerechnet. Dies ist so zu erklären, dass sowohl Nachzügler der Rückmeldung mit Säumnisgebühr sich einschreiben können als auch noch Neu- und Ersteinschreibungen bis zum 31. März 2004 möglich sind. Die exakte numerische Wirkung des Studienguthaben-Gesetzes, das heißt die Anzahl derjenigen Studierenden, die Studiengebühren zahlen müssen, wird sich an der Universität Kassel erst im Juli definitiv klären lassen. Das Verfahren wird wie folgt durchgeführt: Bis Mitte April werden an alle Studierenden, die über kein Studienguthaben mehr verfügen, Anhörungsschreiben versandt. Mit diesem Anhörungsschreiben und einem Fragebogen sind die Studierenden aufgefordert, ihre Gründe anzugeben, die möglicherweise dazu führen, das Studienguthaben zu erweitern (Erkrankung, Pflege von Angehörigen o.ä.). Mitte Mai endet die Anhörungsfrist. Bis Ende Mai werden Gebührenbescheide mit Zahlungsfrist Mitte Juni versandt und die Bearbeitung der Anträge auf Stundung, Minderung und Erlass müssen im Einzelfall geprüft werden und sollen im Juni des Jahres abgeschlossen sein.
au
Infos
Universität Kassel
Annette Ulbricht
Abteilung Kommunikation und Internationales
tel 0561) 804 2474
fax 0561) 804 7216
e-mail ulbricht@uni-kassel.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).