Unterstützt von der Adalbert-Raps-Stiftung haben Forscher*innen der Universität Bayreuth einen Leitfaden für innovative Lebensmittelproduzenten erarbeitet: Unter Leitung von Prof. Dr. Kai Purnhagen wurde das EU-Regelungsumfeld für Produkte, die aus Pilzen und Pilzmyzel gewonnen werden, untersucht. Das Team des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht der Fakultät für Lebenswissenschaften: Lebensmittel, Ernährung und Gesundheit hat gemeinsam mit der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth im Rahmen dieses Projekts auch Lücken im EU-Recht aufgezeigt.
Die Produktion von tierischen Proteinen gilt als stark umweltbelastende Industrie, daher wird weltweit intensiv an Alternativen zu tierischen Proteinen (also Fleisch, Milch, Eiern) gearbeitet. Große Summen werden in die Entwicklung innovativer Lösungen wie Zellkulturen, Insektenzucht oder die Herstellung von Proteinen auf Pflanzenbasis investiert. Lebensmittelprodukte aus Pilzen und Myzel, ihrem feinen, fadenförmigen, meist unsichtbaren Zellgeflecht im Boden oder bei Baumpilzen im Holz (Mushroom and Mycelium Products oder MMP) sind dabei von großer Bedeutung. Die fehlende Rechtssicherheit auf diesem speziellen Feld stellt allerdings ein großes Problem für Lebensmittelunternehmen dar, die in den Markt eintreten und sich in diesem Sektor engagieren wollen. „Innovative Lebensmittel müssen sicher und nachhaltig sein! Gleichzeitig ist es wichtig, dass Innovationen nicht durch einen restriktiven lebensmittelrechtlichen Rahmen ausgebremst werden. Besonders für Start-ups ist die Rechtssicherheit bezüglich ihrer Produkte eine grundlegende Voraussetzung", erklärt Frank Kühne, Vorsitzender Stiftungsvorstand der Adalbert-Raps-Stiftung, seine Motivation, das Forschungsprojekt der Universität Bayreuth zu unterstützen.
„Der EU-Rechtsrahmen für MMP war bisher nie Gegenstand einer umfassenden Studie oder Überprüfung, daher haben wir uns dem Thema gewidmet“, erklärt Prof. Dr. Kai Purnhagen, Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht in Kulmbach. Unter anderem hat er mit seinem Team folgende Fragestellungen bearbeitet:
- Einstufung von MMP als Lebensmittel, Arzneimittel oder als landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verordnung über neuartige Lebensmittel, soweit zutreffend für MMP
- Anforderungen für die Erlangung einer Zulassung für neuartige Lebensmittel
- Verwendung von landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen als Substrate für MMP
- Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in MMP und Verwendung von MMP zur Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen
- Kennzeichnung von MMP: obligatorische und freiwillige Informationen (z. B. eine korrekte Bezeichnung für MMP; Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben)
Damit wird Start-ups der Lebensmittelbranche, die MMP auf den Markt bringen wollen, erstmals eine Handreichung durch den Regelungsdschungel gegeben. Frank Kühne betont: „Mit dieser Studie hat die Adalbert-Raps-Stiftung eine erste Forschungsarbeit am Campus Kulmbach gefördert, die erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Nicht zuletzt die Tatsache, dass die Ergebnisse auf großes Interesse bei den involvierten Start-ups stoßen, bestärkt uns in unserm Wunsch, auch zukünftig eng mit dem Campus Kulmbach und dem Lehrstuhl für Lebensmittelrecht zusammenzuarbeiten.“
Das Team in Kulmbach hat zudem weiteren Regelungsbedarf aufgedeckt. Bisher wurden die regulatorischen Besonderheiten von MMP als neuartige Lebensmittel nur in Bezug auf die Anwendung für Lebensmittelenzyme anerkannt. „Es bestehen aber immer noch Unsicherheiten in Bezug auf die geeigneten toxikologischen und allergenen Strategien für die Risikobewertung von MMP. Dies erschwert das Experimentieren mit Substraten, die aus landwirtschaftlichen Nebenprodukten stammen, zusätzlich“, berichtet Prof. Dr. Kai Purnhagen. „Die Kennzeichnung von MMP in der EU ist also nach wie vor mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet.“ Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in MMP sowie die Verwendung von MMP zur Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen stehen vor vergleichbaren regulatorischen Herausforderungen wie andere Lebensmittelzusatzstoffe. Sollen Alternativen zu tierischen Proteinen, sprich: zu riesiger Fleischproduktion, effizient zu Marktreife gebracht werden, wäre dies einfacher mit einer Nachbesserung der EU-Regularien zu erreichen.
Erläutert und diskutiert wird die Studie online am 3.12.2021 zwischen 15:30 und 17:00 Uhr. Im Rahmen einer Q&A Session können Start-ups und weitere Interessierte Fragen zur Studie stellen, die von den Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls Lebensmittelrecht - Alessandro Monaco und Alexandra Molitorisóva - beantwortet werden. Anmeldung bitte unter diesem Link: https://innovatefoodlaw.eventbrite.de/.
Prof. Dr. Kai Purnhagen, LL.M.
Fakultät für Lebenswissenschaften
Universität Bayreuth
Lebensmittelrecht
E-Mail: kai.purnhagen@uni-bayreuth.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Recht
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
Deutsch
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