Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung zum Artikel "Gift in den Wuzeln" (Spiegel 46/1998)
In obigem Artikel wurde berichtet, daß in Guttaperchastiften für die Wurzelkanalfüllung Cadmium enthalten ist. Dadurch sei die Gesundheit von "Millionen von Bundesbürgern" gefährdet.
Aus zahnärztlich-wissenschaftlicher Sicht sind folgende Feststellungen zu treffen:
· Eine Wurzelkanalfüllung versiegelt den bei der Wurzelkanalbehandlung durch Entfernung der irreversibel erkrankten Zahnpulpa (Zahnmark, "Nerv") entstehenden, gesäuberten Hohlraum.
· Gemäß den internationalen Standards soll eine Wurzelkanalfüllung zum überwiegenden Teil aus Guttaperchastiften bestehen, die zudem von einem Wurzelkanalzement eingeschlossen sind.1
· Ein möglicher direkter Kontakt zwischen Guttaperchastiften und zahnumgebendem, durchblutetem Gewebe ist, wenn überhaupt, nur im Bereich der stecknadelspitzengroßen Wurzelkanalmündung gegeben.
· Unbeabsichtigter, großflächigerer direkter Kontakt von Guttapercha mit Körpergewebe führt auch nach Jahren nicht zu deren Auflösung; eine geringfügige Abgabe von Guttaperchabestandteilen in das Gewebe kann aber nicht ausgeschlossen werden.
· Seit Jahrzehnten ist die gute Gewebeverträglichkeit von Guttapercha im Wurzelkanal und nach Implantation im Weichgewebe nachgewiesen.
· Selbst unter Zugrundelegung der in o.g. Artikel zitierten WHO-Grenzwerte zur wöchentlichen Cadmiumaufnahme bzw. der in Guttaperchastiften enthaltenden Cadmiumkonzentrationen und unter der völlig unrealistischen Annahme einer kompletten Auflösung bzw. Resorption einer Wurzelkanalfüllung aus Guttapercha im Körper kann eine Patientengefährdung ausgeschlossen werden. (Dies gilt auch für früher verwendete Stifte mit möglicherweise höheren Cd-Konzentrationen.)
· Die Hersteller/Vertreiber von Guttapercha führen aus, daß Cadmium nur als derzeit nicht vermeidbare Verunreinigung in Guttaperchastifte gelangt. Für deren Produktion würden nur Ausgangsmaterialien in pharmazeutischer Reinheit verwendet, wie auch bei Arzneimitteln (Tabletten, Salben usw.)
· Die DGZ und die DGZMK fordern allerdings, daß Hersteller von zahnärztlichen Materialien aus Gründen des Patientenschutzes und zur Vermeidung von Fehlinterpretationen (s.o.) die genaue Zusammensetzung ihrer Produkte deklarieren.
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1 Qualitätsrichtlinien endodontischer Behandlung - Konsensuspapier der Europäischen Gesellschaft für Endodontologie. Endodontie 1994;3;263-276
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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