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02.04.2004 10:04

Zuständigkeiten bei grüner Gentechnik wechseln

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Gentechnik/Vollzug
    Zuständigkeiten bei grüner Gentechnik wechseln
    Vollzugsaufgaben gehen vom Umweltbundesamt (UBA)
    zum Bundesamt für Naturschutz (BfN)

    Mit der Veröffentlichung der gesetzlichen Bestimmungen im Bundesgesetzblatt gilt seit Monatsbeginn eine geänderte Zuständigkeit im Bereich der grünen Gentechnik. Aufgaben, die bisher das Umweltbundesamt (UBA) in Berlin beim Vollzug des Gentechnikgesetzes hatte, wird künftig das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn wahrnehmen. Den Wechsel innerhalb des Umweltressorts hatte der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung im Dezember 2003 beschlossen.

    Die Bonner Behörde wird als Einvernehmensstelle an der Genehmigung von Anträgen auf Freisetzung oder das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen beteiligt sein. Zudem wird das BfN die fachlichen Grundlagen und die Organisation des Monitoring erarbeiten, also die Beobachtung der gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt.

    15 Jahre hatte das UBA diese Aufgaben wahrgenommen. Es war zum Beispiel an der Erarbeitung der Rechtsgrundlagen in der Europäischen Union und dem nationalen Gentechnikgesetz beteiligt und hat die internationale Diskussion über das Biosafety-Protokoll begleitet. Wissenschaftlich wird das UBA künftig noch an den Schnittstellen der Gentechnik mit anderen Themen des UBA arbeiten, etwa beim Pflanzenschutz oder Bodenschutz.

    Ebenso wie das UBA kann das BfN auf breite Erfahrungen bei unterschiedlichen Monito-ringaufgaben zurückgreifen und diese in sein neues Aufgabengebiet einbringen. Die Auf-gabenübertragung trägt der Tatsache Rechnung, dass es bei der Bewertung von Fragen der grünen Gentechnik primär um Aspekte von hoher Bedeutung für den Naturschutz geht: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind lebende Organismen. Im Vordergrund bei der Risikobewertung von GVO steht die Interaktion zwischen ihnen und anderen lebenden Organismen bzw. der gesamten belebten Natur.

    Hinweis: Medienanfragen zu den genannten Themen sind ab sofort an das Bundesamt für Naturschutz, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Konstantinstraße 110, 53179 Bonn, Tel.: 0228/8491-280, Fax.: -299 zu richten.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Tier / Land / Forst
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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