Die Stiftung Münch hat eine Reformkommission eingesetzt, um Vergütungsmodelle für Gesundheitsregionen mit ihren Vor- und Nachteilen zu diskutieren, Überlegungen anzustellen, wie ihre Chancen bei Minimierung ihrer Risiken genutzt werden können und welche Anforderungen nötig sind, um die Hürden zum Start von Pilotprojekten zu senken. Die Mitglieder der Reformkommission haben sich dazu auf einen Forderungskatalog verständigt.
Besondere Bedeutung messen die Mitglieder der Kommission der Schaffung von Pilotregionen mit Gestaltungsfreiheit und Ergebnisorientierung. Dies knüpft an der Forderung des jüngst veröffentlichen Koalitionsvertrags in Bezug auf die dort genannten bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträge (sog. Gesundheitsregionen) direkt an. “Wir brauchen mehr Möglichkeiten, um neue Finanzierungsmodelle zu testen und damit die Effizienz im Gesundheitssystem zu erhöhen“, so Boris Augurzky, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch, „nur so können wir die Versorgung nachhaltig und im Sinne der Patienten verbessern und eine Rationierung von Leistungen verhindern.“
Der Reformkommission gehörten an:
• Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer Bundesverband Deut-scher Privatkliniken e.V.
• Dr. Isabella Erb-Herrmann, Bevollmächtigte des Vorstandes AOK Hessen
• Dr. Helmut Hildebrandt, Geschäftsführer Optimedis AG
• Prof. Dr. Jörg Martin, Geschäftsführer Regionale Kliniken Hol-ding RKH GmbH Ludwigsburg
• Dr. Steffi Miroslau, Geschäftsführerin GLG Gesellschaft für Le-ben und Gesundheit mbH, Eberswalde
• Dominik Walter, Fachbereichsleiter FB Integrierte Gesund-heits- und Versorgungsmodelle, Rhön Klinikum AG
• Prof. Dr. Boris Augurzky, Vorstandsvorsitzender Stiftung Münch
• Prof. Dr. Andreas Beivers, Leiter wissenschaftliche Projekte Stiftung Münch und Hochschule Fresenius München
• Dr. Benedikt Simon, Harkness Fellow at the Commonwealth Fund
Bereits 2019 hat die Stiftung Münch die Studie „Capitation-Modelle“ im Ausland – Vorbild für Gesundheitsversorgung in Deutschland?“ veröffentlicht. 2021 wurde eine Reformkommission ins Leben gerufen, die einen Forderungskatalog erarbeitet hat, wie die Umsetzung von Vergütungsmodellen für Gesundheitsregionen, sog. Gesundheitsprämien, in Deutschland gelingen kann.
Im Zentrum steht dabei, die Bildung von Pilotregionen zu ermöglichen. Sie müssen identifiziert werden und sektorenübergreifende Modelle verfolgen. Die Krankenkassen der Region müssen verpflichtend beteiligt und ein Versorgungsbudgets festgelegt werden. Auch muss geregelt werden, dass den Akteuren nach einer eventuellen Rückkehr aus dem Pilotprojekt keine Nachteile entstehen.
Weitere Voraussetzungen sind eine Mindestlaufzeit des Projekts von zehn Jahre und eine gemeinsame Sicherstellung von ambulanter und stationärer Versorgung. Ausschreibungspflicht der Kassen müssen für die Gesundheitsregion aufgehoben werden. Die Pilotregionen müssen Gestaltungsfreiheit erhalten und ergebnisorientiert agieren. Dazu braucht es Qualitätsziele und einen Wettbewerb zwischen Regionen. Die erreichte Qualität muss gemessen und Missbrauch hart sanktio-niert werden. Um aus den Piloten zu lernen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, muss eine wissenschaftliche Evaluation erfol-gen, was auch ein Datennutzungsgesetz erforderlich macht.
In Anbetracht des demografischen Wandels und der immer knapper werdenden finanziellen und personellen Ressourcen bedarf es dringend Änderungen, wenn der Zugang zu medizinischer, qualitativ hochwertiger Versorgung weiter gewährleistet werden soll. Ganz entscheidend ist dazu die Hebung von Effizienzen durch eine gezielte, sektorenübergreifende Versorgung und die Verlagerung des Fokus weg vom Behandeln von Erkrankungen hin zum Erhalt von Gesundheit. Damit dies gelingen kann, muss auch die Vergütung neu geregelt werden. Denn das DRG-System setzt zu wenig Anreize zur Erhöhung der Systemeffizienz.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Wirtschaft
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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