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30.11.2021 14:29

Ab Mittwoch, 1. Dezember, gilt in der MHH ein generelles Besuchsverbot für Angehörige

Stefan Zorn Stabsstelle Kommunikation
Medizinische Hochschule Hannover

    Nur zwingend erforderliche Begleitpersonen für ambulante Patienten / Hol- und Bringservice für Sach- und Wäscheversorgung

    In allen Krankenhäusern der Stadt und Region Hannover einschließlich der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) gilt ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, ein generelles Besuchsverbot für Angehörige von Patienten. Ausgenommen von dieser grundsätzlichen Regelung sind der Kreißsaal und die Kinderklinik. Dort gelten die bislang bestehenden Regeln weiter, nähere Informationen siehe hier. Individuelle Absprachen sind möglich, zum Beispiel besteht eine Ausnahmeregelung für Patienten, die palliativmedizinisch betreut werden. Das Besuchsverbot dient dem Schutz der Patienten sowie der Mitarbeitenden der Kliniken. Begleitpersonen (wenn erforderlich) bei ambulanten Patienten sind weiterhin erlaubt. Die MHH hält kein Testangebot vor!

    Einrichtung eines Hol- und Bringservice für Sach- und Wäscheversorgung

    Damit die notwendige Sach- und Wäscheversorgung der stationären Patientinnen und Patienten durch ihre Angehörigen weiterhin gewährleistet ist, ist ein Hol- und Bringservice eingerichtet. Angehörige können die benötigten Sachen werktags in der Zeit von 14 bis 19 Uhr am Service-Point im Hauptklinikum abgeben.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter https://corona.mhh.de/besuch


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    Copyright: „Karin Kaiser / MHH“


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medizin
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches
    Deutsch


     

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