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01.12.2021 09:56

DIVI fordert umgehend bundesweit einheitliche Maßnahmen zur größtmöglichen Kontaktbeschränkung

Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.

    Die Lage in der Pandemie war aus Sicht der Intensiv- und Notfallmedizin noch nie so bedrohlich und ernst wie heute. Schon vor Weihnachten werden wir mehr als 6.000 Patienten mit COVID-19 auf den Intensivstationen behandeln müssen – und damit wird das bisherige Allzeithoch des letzten Jahres mit Sicherheit deutlich überschritten. Allein in der vergangenen Woche haben wir mehr als 2.300 intensivpflichtige Patienten neu aufgenommen. 886 Covid-19-Patienten sind verstorben.

    Und die Situation setzt sich unverändert fort. Das Gesundheitssystem, insbesondere die Intensivstationen, sind vielerorts bereits überlastet, sodass erneut schwerstkranke Patienten von Ost nach West und Süd nach Nord verlegt werden müssen. Aber auch diese Strategie verschafft uns nur kurzfristig Zeit. Das ist keinesfalls eine Lösung.

    Als Intensiv- und Notfallmediziner sehen wir keine andere Möglichkeit, als sofort bundesweit einheitliche notbremsende Maßnahmen zur größtmöglichen Kontaktbeschränkung zu fordern. Das kann – wenn notwendig – auch ein zeitlich begrenzter Lockdown sein.
    Wir brauchen konkrete Maßnahmen, um die aktuelle dramatische pandemische Entwicklung umgehend zu stoppen. Als Grundlage hierfür muss die epidemische Lage nationaler Tragweite als Gesetz reaktiviert werden, um bundeseinheitliche Maßnahmen schnell durchsetzen zu können.
    Um unsere Patienten und Mitarbeiter zu schützen und die Kliniken vor dem Kollaps zu bewahren, müssen bzw. muss ebenfalls – insofern medizinisch vertretbar – umgehend

    1. alle bundesweit nicht dringend medizinisch notwendigen Eingriffe und Behandlungen nicht mehr vorgenommen werden und das Personal in die Intensiv- und Notfallbereiche umgesetzt werden.
    2. mindestens 1 Million Impfungen und Booster-Impfungen pro Tag verabreicht werden.
    3. die Impfpflicht für alle Erwachsenen umgesetzt werden, um eine sehr wahrscheinliche fünfte und sechste Welle verhindern zu können.

    Hierbei gilt es, aus den Fehlern vorheriger Lockdowns zu lernen und vor allem die vulnerablen Gruppen wie Kinder- und Jugendliche sowie Hochbetagte fest im Blick zu behalten. Schließungen von Kitas und Schulen sollten im Rahmen allgemeiner Maßnahmen weitestgehend vermieden sowie nur angesichts besonders bedrohlicher Infektionslagen vorgenommen werden.
    Angesichts der neu festgestellten Omikron-Variante – und in dem Wissen, noch kaum Kenntnisse über diese zu besitzen – gilt es aber mehr denn je, umsichtig und vorausschauend zu handeln.
    Wir brauchen eine leistungsstarke Intensiv- und Notfallmedizin zur Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit. Diese können wir aber nur aufrechterhalten, wenn die Politik jetzt umgehend handelt! Hier braucht es konkrete wie auch nachhaltige Maßnahmen.

    Ansprechpartnerin für Journalisten:

    Nina Meckel
    Pressesprecherin der DIVI

    presse@divi.de
    Tel +49 (0)89 230 69 60 21

    www.divi.de/presse

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    Akkreditieren Sie sich gerne für den wissenschaftlichen Teil des „DIVI21 VIRTUELL“ vom 01. bis 03. Dezember 2021: Senden Sie uns Ihre Kontakt- und Redaktionsdaten sowie eine Kopie Ihres Presseausweises einfach per E-Mail an presse@divi.de – Wir schalten Sie dann für die Teilnahme frei.
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    Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)

    Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
    Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

    Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de


    Weitere Informationen:

    https://www.divi.de/aktuelle-meldungen-intensivmedizin/pm-divi-fordert-umgehend-...


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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