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30.12.2021 12:08

HU reicht Beschwerde gegen Berliner Hochschulgesetz beim Bundesverfassungsgericht ein

Hans-Christoph Keller Kommunikation, Marketing und Veranstaltungsmanagement
Humboldt-Universität zu Berlin

    Karlsruher Richterinnen und Richter sollen klären, ob das Land seine Kompetenzen überschreitet

    Vertreten durch ihre Präsidentin hat die Humboldt-Universität zu Berlin am 30. Dezember 2021 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen eine Vorschrift des neuen Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) eingereicht. Damit soll höchstrichterlich geklärt werden, ob das Land Berlin mit § 110 Abs. 6 dieses Gesetzes seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hat.

    Das am 25. September 2021 in Kraft getretene Gesetz sieht in § 110 Abs. 6 Satz 2 vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern auf haushaltsfinanzierten Qualifikationsstellen eine Anschlusszusage zur unbefristeten Beschäftigung vereinbart werden muss. Mit der Regelung geht das Land Berlin einen arbeitsrechtlichen und hochschulpolitischen Sonderweg.

    Gutachten: Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz

    Für eine solche Regelung fehle dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz. Zu diesem Ergebnis kommt ein Anfang November veröffentlichtes Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Matthias Ruffert. Vor dem Bundesverfassungsgericht, so Ruffert, hätte diese Landesregelung keinen Bestand, da bereits der Bund mit seinem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) umfassend und abschließend von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht habe.

    Darüber hinaus greift diese Vorschrift nach Auffassung der HU auch unverhältnismäßig in ihre verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Hochschulen ihrer Aufgabe, kontinuierliche Nachwuchsförderung zu betreiben, nur nachkommen können, wenn die beschränkt vorhandenen Stellen nach einer gewissen Zeit auch wieder frei werden.

    Die Verfassungsbeschwerde soll nun eine Klärung in diesen Fragen herbeiführen.

    Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, hatte Ende Oktober den Rücktritt von ihrem Amt zum Jahresende erklärt. Sie begründete damals ihre Entscheidung wie folgt: „Persönlich halte ich die wissenschaftspolitischen Weichenstellungen des BerlHG für gut gemeint, aber schlecht gemacht. Die Änderungen in ihrer Gesamtheit gefährden die exzellente Weiterentwicklung der Humboldt-Universität und in der Konsequenz den Wissenschaftsstandort Berlin.“

    Pressekontakt:

    Hans-Christoph Keller, Pressesprecher Humboldt-Universität zu Berlin
    Mail: hans-christoph.keller@hu-berlin.de,
    Tel.: 030/2093-12710


    Weitere Informationen:

    https://www.hu-berlin.de/de/pr/nachrichten/november-2021/nr-21111
    https://www.hu-berlin.de/de/pr/nachrichten/oktober-2021/nr-211026-1
    https://www.hu-berlin.de/de/pr/Debatte_BerlHG/Debatte_BerlHG_startseite


    Bilder

    Anhang
    attachment icon PM HU Berliner Hochschulgesetz BVerfG

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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